Tattoos als Jobkiller?

Menschen mit Piercings und Tattoos gehören zum alltäglichen Erscheinungsbild. Wie sieht das im Beruf aus?
AUSSEHEN. (VN-dh) In Deutschland sorgte der Unternehmer Henning Zoz vergangene Woche für Aufsehen. In einer an Schulen gerichtete Einladung zu einem Symposium für Nanotechnologie forderte der Experte für Hochgeschwindigkeits-Mühlen, dass er keine jungen Menschen mit bunten Haaren, Piercings oder Tattoos haben will. „Wir richten uns nicht an Menschen mit bunten Haaren, Blech im Gesicht und jene, die die Füße nicht heben und die Hose kaum auf den Hüften halten können und/oder eines ordentlichen Sprachgebrauches kaum mächtig sind“, schrieb der Chef der Zoz-Gruppe in seine E-Mail. Wenig erfreut über diese Gesichtskontrolle war der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der als Eröffnungsredner vorgesehen war und aufgrund dieser Aussage sein Kommen absagte. Zoz blieb jedoch bei seiner Kritik und richtete einen Appell vor allem an die Eltern. „Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit. Dafür sind die Eltern verantwortlich.“
Abwägungssache
Aber wie schaut es tatsächlich mit Tattoos und Piercings in der Berufswelt aus? Laut einer Umfrage des Karriere-Netzwerkes Xing sind rund die Hälfte aller Personalentscheider der Ansicht, dass sichtbare Piercings auf Profilbildern nichts verloren haben. Und für nur elf Prozent sind sichtbare Tattoos in Ordnung. Bewerbungsfotos und damit Menschen mit Piercings im Gesicht werden in der Regel skeptisch betrachtet, wenn nicht gar unabhängig von ihrer Qualifikation abgelehnt.
Wesentlich bei der Beurteilung von Einstellungs- und Karrierechancen ist, ob der Dienstnehmer als Repräsentant des Arbeitgebers angesehen wird oder eher eine Aufgabe ohne nennenswerte Außenkontakte erfüllt. In manchen Branchen sind Piercings aus hygienischen Gründen oder wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Generell sind Tattoos heute zwar keine Jobkiller mehr, doch in Berufen mit Kundenkontakt wie im Banken- oder Finanzsektor oder in der Versicherungsbranche gelten sie als absolutes No-Go – sofern sie sichtbar sind. Solange man den Körperschmuck mit Kleidung abdecken kann, hat man zumeist keine Probleme bei Bewerbungen und bei der Arbeit. Droht der Arbeitgeber nach einem Tattoo-Termin mit der Kündigung, muss oftmals das Gericht entscheiden. Eine solche rechtliche Entscheidung basiert dann auf eine Gegenüberstellung der Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters und der Rechte des Arbeitgebers. Wer sich ein Tattoo an einer auffälligen Stelle machen lässt, muss damit rechnen, dass dies im Betrieb in Frage gestellt wird. Die Verzierungen erzeugen beim Arbeitgeber ein unschönes Bild und stellen die Seriosität in Frage. Werden Stellenanzeigen mit „sauberem und gepflegtem Auftreten“ oder „stilsicherem Erscheinungsbild“ umschrieben, kann man davon ausgehen, dass Tattoos und Piercing nicht gerne gesehen werden.