Dunkle Wolken über Montafoner Ferienresort

Markt / 04.05.2016 • 21:14 Uhr
Im Dezember 2015 wurde die Hälfte der Ferienhäuser vermietet, nun soll weitergebaut werden.  VN/Hartinger
Im Dezember 2015 wurde die Hälfte der Ferienhäuser vermietet, nun soll weitergebaut werden. VN/Hartinger

Chaletdorf Galgenul: Anwälte im Einsatz, Untersuchungen zur Bauausführung.

St. Gallenkirch, Klagenfurt. (VN-sca) Die Unwägbarkeiten rund um das halbfertige Ferien Resort Montafon in St. Gallenkirch Galgenul bleiben bestehen. Wie die VN berichteten, bangen Vorarlberger Handwerker und Zimmervermieter um ihren verdienten Lohn für Arbeiten im Ferienhaus-Dorf. Die Anwälte von Projektbetreiber RM Ferien Resort Montafon mit Standort in Klagenfurt und Generalunternehmer PMF Bau, Graz, die dem jeweils anderen unterstellen, seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, haben sich am 28. April zu einer Besprechung getroffen, laut PMF-Bau-Geschäftsführer Herbert Dietz „der letzte Termin, den wir noch akzeptiert haben“.

„Lieferanten verunsichert“

Dietz nimmt auch schriftlich Stellung zu einer Aussage von RM-Geschäftsführer Jakob Miklau: „Herr Miklau behauptet, es seien in letzter Zeit 700.000 Euro zu unserem Unternehmen geflossen. Diese Summe ist jedoch bei unserem Unternehmen nie angekommen. Durch diese Aussage sind natürlich unsere Subunternehmer und Lieferanten extrem verunsichert worden.“ Und er wird noch deutlicher: „Zum Glück glaubt diese Aussage von Herrn Miklau kaum jemand.“ Nach dem Termin hat sich nun der Anwalt von Miklau, Bernhard Hundegger, zu Wort gemeldet, und dessen Aussagen lassen nicht auf eine Einigung schließen: „Die Haltung gegenüber der Firma PMF ist eindeutig. Nach Auffassung meiner Mandantin hat die Firma PMF den von ihr übernommenen Generalunternehmervertrag nicht eingehalten und nicht erfüllt.“ Und weiter: „Hinsichtlich Zahlungen, die die PMF Projekt-Massiv-Fertigbau GmbH gegenüber ihren Kunden zu leisten hat, darauf hat meine Mandantschaft keinen Einfluss.“

Miklau ist ein umtriebiger Geschäftsmann. Momentan führt er die Geschäfte von vier in Kärnten beheimateten Gesellschaften: der AGK GmbH, der EWO Bauträger GmbH, der RM Bauträger GmbH und der für Vorarlberg relevanten RM Ferien Resort Montafon GmbH, die das 20-Millionen-Euro-Projekt in St. Gallenkirch initiiert hat. Als ehemaliger Geschäftsführer ist er bei acht Firmen, die alle inzwischen gelöscht sind, dokumentiert, bei acht Unternehmen, ebenfalls alle gelöscht, war er Gesellschafter.

Derzeit soll unter Eigenregie von RM Ferien Resort Montafon der zweite Bauabschnitt in Angriff genommen werden, so Miklau gegenüber den VN. Aber auch bautechnisch hat der Kärntner mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ebenso wie das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) bestätigen indirekt, dass Verfahren zum Projekt in St. Gallenkirch Galgenul im Gange sind. Klaus Heingärtner (BH Bludenz) und Rainer Mikulits erklären gleichlautend: „In laufenden Verfahren dürfen wir keine Auskunft geben.“

Augenschein vor Ort

In Gang gebracht wurde die Untersuchung von allfälligen Baumängeln durch Sylvia Polleres von der Holzforschung Austria. Sie urgiert das fehlende ÜA-Zeichen (Übereinstimmung Austria), das für die verbauten Fertigteile zwingend vorgegeben ist. „Wir überwachen das, die schwarzen Schafe melden wir an das OIB“, so die Technikerin aus Wien, die im Resort Montafon auch für einen Augenschein vor Ort war.

Sorgen um den guten Ruf des Vorarlberger Holzbaus macht sich indes die Innung Holzbau, wie der stellvertretende Innungsmeister Florian Ottacher gegenüber den VN bestätigt. Er betont, dass man sich nicht gegen Mitbewerber aus anderen Ländern wehre, weil man ja selbst im Ausland tätig sei. Aber die Zimmerer beharren darauf, dass die Bauvorschriften auch von bauausführenden Firmen aus anderen Ländern – im Fall Montafon Resort ein Holzbaubetrieb aus Lettland – eingehalten werden.

Für Miklau-Anwalt Hund­egger kein Thema: „Sämtliche Häuser wurden auch unter Beiziehung eines Bausachverständigen erfolgreich abgenommen. Sämtliche Zertifikate und Bestätigungen liegen der Behörde vor.“