Kuchen für die Parteien, Brosamen für die Wirte

Markt / 21.06.2016 • 19:54 Uhr
Wird der Kaffee von Gastwirten im Freien serviert, kann unter gewissen Bedingungen die Registrierkassenpflicht nun entfallen.  Fotolia
Wird der Kaffee von Gastwirten im Freien serviert, kann unter gewissen Bedingungen die Registrierkassenpflicht nun entfallen. Fotolia

Änderungen der Registrierkassenpflicht werden nicht einhellig begrüßt.

wien, Schwarzach (VN-sca) Trotz scharfer Proteste in der Gastronomie hat sich in Sachen Registrierkassenpflicht lange nichts bewegt – im Gegenteil: Der Finanzminister unterstrich, dass die Pflicht nicht aufgeweicht wird. In der Interessenvertretung und im Wirtschaftsbund hat das zu erbitterten Gefechten geführt. In Tirol kostete der Konflikt sogar Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer das Amt als Wirtschaftsbundobmann. Dort hat jetzt einer aus der Reihe der „Wut-Wirte“ das Sagen.

„Längst überfällig“

Die nun geplanten Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht besänftigen die Wirte nicht wirklich. Der Sprecher der Vorarlberger Gastwirte, Andrew Nussbaumer: „Die heute beschlossenen Erleichterungen für Gastronomen sowie bei der Zusammenarbeit von Wirten und gemeinnützigen Vereinen waren längst überfällig.“ Gleichzeitig spricht er sich aber kategorisch gegen die geplante Privilegierung von Parteien und deren Vorfeldorganisationen aus.

Auch der Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Helmut Steurer, mag nicht wirklich jubeln. „Die technischen Härten sind nun weg. Das wäre auch praxisfremd gewesen. Aber dennoch bleibt eine Resthärte“, sagte er zu den Erleichterungen, die von den Gastronomen kritisch gesehen werden, denn sie sehen sich von der Politik instrumentalisiert, weil die neuen Regelungen in erster Linie deshalb umgesetzt würden, weil sie Vorteile vor allem für Partei- und Parteivorfeldorganisationen sehen. „Die zusätzliche Einräumung steuerlicher Begünstigungen bedeutet eine versteckte Parteienfinanzierung zulasten der Gastronomie“, schimpft der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, Mario Pulker.

Der Ärger richte sich aber nicht gegen die Vereine. Damit geht er d’ac­cord mit dem rebellischen Tiroler Wirtschaftsbundchef Hörl, der sagt: „So schädigt man nicht nur die Wirtschaft, sondern fördert zugleich den Ärger über die Politik, die sich dadurch quasi wieder selbst Geld zuschiebt.“ Konkret: Kuchen für die Parteien, die Brosamen oder Krümel für die Wirte. Landeshauptmann Markus Wallner beschränkt sich in seiner Stellungnahme dann gleich auf die Vereine: „Dass man nicht das ganze Vereinswesen hineinnehmen kann, war klar. Es wäre falsch gewesen, den Vereinen so an den Karren zu fahren.“

Im Detail: Umsätze von Unternehmen, die außerhalb von festen Räumen erzielt werden, sollen von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden. Das gilt, wenn dieser Jahresumsatz 30.000 Euro nicht überschreitet. Keine Registrierkassen brauchen Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten. Die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird es erst ab 1. April 2017 geben.

Steuerliche Begünstigung

Feste von Vereinen werden im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. Für politische Parteien gelten die gleichen Regelungen, mit der Einschränkung, dass eine Begünstigung nur für ortsübliche Feste zusteht.

Wir sind gegen die Privilegierung politischer Parteien.

Andrew Nussbaumer