Geheimhaltung ist so wichtig wie die Patente

Alge-Timing bewahrt sein technisches Know-how durch unterschiedliche Schutzmaßnahmen.
Lustenau. (VN) Seit den 1970er-Jahren ist das Lustenauer Unternehmen Alge-Timing eine fixe Größe in der Sportzeitmessung. Wichtige Entwicklungsmerkmale der Zeitmesssysteme sind ihre hohe Widerstandsfähigkeit, Exaktheit und Kompatibilität. Deshalb werden die präzisen Geräte nicht nur bevorzugt im Skizirkus eingesetzt. Auch beispielsweise in der Leichtathletik, im Wassersport, Reit-, Motor- oder Klettersport sind die Geräte in über 40 Ländern auf fünf Kontinenten an vorderster Front dabei. „Als kleines Unternehmen ist es allerdings aus Kostengründen oft nicht möglich, einen Patentschutz in derart vielen Ländern anzumelden und im Falle von Patentverletzungen zu verteidigen“, gibt Geschäftsführer Wolfgang Alge zu bedenken. „In einigen Bereichen setzen wir daher bewusst auf die Geheimhaltung unseres technischen Know-hows als probates Mittel.“
Schwer nachzuahmen
Voraussetzung dafür ist ein ständiger technologischer und qualitativer Vorsprung zum Mitbewerber. Rund ein Viertel der Mitarbeiter arbeitet deshalb in der Forschung und Entwicklung. „Wir sind regelmäßig bei Sportereignissen vor Ort und holen uns das Kundenfeedback für Verbesserungen.“ Ergebnis ist beispielsweise eine neue Fotofinishkamera, mit der Alge-Timing vor Kurzem die Technologieführerschaft in der Branche übernahm. Keine Kamera bietet eine ähnlich hohe Abtastrate, einfache Bedienung und intelligente Bildauswertung. „Die Kamera hat einige technische Tricks, die nur schwer kopierbar sind“, freut sich Wolfgang Alge.
Lizenzen genau prüfen
In Kernbereichen wie der Zeitmessung, der Funkübertragung oder im Schwimmen wurden in jüngster Vergangenheit sehr wohl Patente angemeldet. „Hier machen Patente für uns als Vorsichtsmaßnahme und im Hinblick auf mögliche Lizenzvergaben an Mitbewerber Sinn.“ Denn zur Komplettierung des Sortiments ist auch Alge-Timing bisweilen auf Produktlizenzen aus der Branche angewiesen. „Als Lizenznehmer haben wir allerdings die Erfahrung gemacht, das betroffene Schutzrecht zuvor genau zu prüfen.“ Denn in einem Fall entdeckte Alge durch ausführliche Recherchen patentschädliche Schriften, in einem anderen Fall, dass das fragliche Gebrauchsmuster schon lange abgelaufen war. „Schließlich waren diese Schutzrechte samt Lizenzen hinfällig und wir konnten die Geräte frei produzieren und technisch weiterentwickeln“, erklärt Wolfgang Alge abschließend.
Stichwort
Patente und Gebrauchsmuster schützen neue technische Erfindungen und verleihen „Monopolrechte“ auf deren Verwertung. Wirkung und Schutzumfang sind sehr ähnlich. Das Patent hat eine Laufzeit von max. 20 Jahren, das Gebrauchsmuster 10 Jahre. Das Gebrauchsmuster ist kostengünstiger und wird schneller registriert, da im Unterschied zum Patent die Neuheit nicht geprüft wird, erst im Falle eines Nichtigkeitsantrags. Gebrauchsmuster gibt es nicht in allen Ländern.