Buchungsplattformen blitzen ab
Wien Hoteliers in Österreich dürfen weiterhin auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den großen Internet-Buchungsplattformen. Die Plattformen booking.com und Expedia sind nämlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihrem Versuch abgeblitzt, das seit dem 1. Jänner 2017 geltende Verbot der Bestpreisklauseln für die Internet-Plattformen zu Fall bringen.