“Klage der Post ist für uns unschlüssig”

Markt / 18.01.2018 • 19:49 Uhr
"Klage der Post ist für uns unschlüssig"

Postgewerkschafter blickt Verhandlung gelassen entgegen.

Feldkirch „Wir lassen uns nicht mundtot machen.“ So lautet das Motto bei der Vorarlberger Postgewerkschaft. Hintergrund dafür bildet eine Unterlassungsklage der Postmanager gegen Postpersonalvertreter Franz Mähr. Mähr habe, so heißt es in der Klageschrift, die vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch verhandelt werden soll, „mehrfach tatsachenwidrige Behauptungen kundgetan, die geeignet waren und sind, die Klägerin einerseits in ihrer Ehre zu beleidigen und andererseits den Ruf und das Ansehen der Post in der Öffentlichkeit massiv zu schädigen“. Hintergrund dafür bildet auch ein Interview mit den VN, das Mähr im Hinblick auf Zustellprobleme in Vorarlberg im Vorjahr gegeben hat. Wie bereits mehrfach berichtet, hat das Postmanagement nach einer Vielzahl erboster Leserbriefe und Stellungnahmen von Postkunden in den VN im Dezember 2017 interne Prüfer ins Land gesandt. Diese nahmen die Zustellbasen in Koblach und Bludenz unter die Lupe. Das Fazit der Prüfer fiel für die Postchefs ernüchternd aus: „Es liegt ein Fehlverhalten regionaler Führungskräfte vor.“

„Entspricht nicht den Tatsachen“

Ungeachtet dessen zitieren die Postoberen den Gewerkschafter Mähr vor Gericht. Dieser setzt sich über den Feldkircher Rechtsanwalt Sanjay Doshi zur Wehr. Doshi hat gegen die Klage der Post AG jedenfalls bereits eine schriftliche Einwendung eingebracht. Dass Mähr als gewählter Personalvertreter tatsachenwidrige Behauptungen aufgestellt haben soll, lässt der Anwalt nicht gelten. „Das entspricht keinesfalls den Tatsachen.“ Bis aufs Postmanagement habe jeder mitbekommen, dass in Vorarlberg etwas faul ist, wenn Briefe, Pakete oder amtliche Mitteilungen und Werbesendungen verspätet oder gar nicht zugestellt werden.

Mähr habe weder Unwahrheiten gesagt noch die Amtsverschwiegenheit verletzt, er habe lediglich versucht, eine Verbesserung der Situation anzuregen und die Öffentlichkeit zu informieren, betont der Anwalt. Vor diesem Hintergrund ist die Klage aus seiner Sicht nicht nur unschlüssig, „sie ist völlig haltlos. Man kann Mähr nicht vorwerfen, seine Aufgabe als gewählter Betriebsrat auszuüben. Alles andere wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmervertretung und in das Recht auf eine freie Meinungsäußerung“.

Faire Bezahlung für alle Zusteller

AK-Vizepräsidentin Manuela Auer startete unterdessen eine Unterschriftenaktion für eine Petition mit Forderungen, die sie Postgeneraldirektor Georg Pölzl bei seinem geplanten  Besuch im Land übergeben will. Auer fordert darin die Post AG nicht nur auf, mehr Personal einzustellen und die Zustellbezirke realistisch zu verkleinern, um eine ordentliche Zustellung sicherzustellen, auch eine faire Bezahlung und eine funktionierende Infrastruktur für die Postbediensteten ist als Forderung in der Petition enthalten. Derzeit werden laut Auer die Leistungen eines Zustellers mit einem Bruttomonatsgehalt von gerade einmal 1500 Euro entlohnt. Darüber hinaus wird das Postmanagement dazu aufgefordert, die Klage gegen Mähr zurückzuziehen und alle Repressalien gegen ihn und seine Kollegen fallenzulassen. Bereits jetzt haben mehr als 800 Personen die Petition unterschrieben. Sie kann noch bis Ende Februar unterzeichnet werden. VN-TW

„Wie soll ein Gewerkschafter seine Funktion ausüben, wenn er nicht mehr reden darf?“

AK-Vizepräsidentin Manuela Auer startet im Internet Unterschriftenaktion für Petition unter www.postbedienstete-unterstuetzen.at