“Keine Geldwäsche in der Hypo”

Markt / 21.03.2018 • 21:50 Uhr
Die Panama Papers und ihre Folgen sorgen schon wieder für Aufregung in der Zentrale der Hypo-Bank: Hinnehmen will man das Straferkenntnis nicht.Klomfar
Die Panama Papers und ihre Folgen sorgen schon wieder für Aufregung in der Zentrale der Hypo-Bank: Hinnehmen will man das Straferkenntnis nicht.Klomfar

Veröffentlichung der FMA sorgt für Ärger in der Landesbank, Ex-Chef Grahammer: “Extrem ärgerlich”.

Bregenz, Wien „Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, wegen systematischen Einsatzes von Dritten, welche eine gleichwerte Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen, und wegen Nichterstattung einer Verdachtsmeldung, eine einheitliche bemessene Geldstrafe in der Höhe von EUR 414.000 verhängt wurde. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig“, teilt die Behörde in dürren Worten mit und sorgt dafür, dass die Affäre um Panama Papers und auf regionaler Ebene um die Hypo Vorarlberg nicht in Vergessenheit gerät. Die Erwähnung der Vorarlberger Landesbank in den Panama Papers schlug hohe Wellen. Sie sorgte 2016 für den Rücktritt des damaligen Bankchefs Michael Grahammer und den ersten Untersuchungsausschuss im Vorarlberger Landtag, der zu keinem Schlussbericht kam.

Genauso werde die nun verhängte Strafe enden, sind die Vorstände der Bank nach wie vor davon überzeugt, dass sich die Bank an alle Vorschriften gehalten habe. Hypo-Chef Michel Haller zeigt sich im Gespräch mit den VN überrascht, dass die FMA ein Straferkenntnis veröffentliche, das noch nicht rechtskräftig ist. „Nach unseren Beobachtungen ist eine solche Vorgangsweise absolut unüblich“, kritisiert er, denn bei den Vorwürfen handle es sich „ausschließlich um offene Rechtsfragen“, zu denen keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. In Richtung FMA sagt er: „Die Höchstgerichte werden darüber urteilen, wer recht hat.“

Der ehemalige Hypo-Chef Grahammer glaubt, dass gute Chancen bestehen, dort zu gewinnen. „Die FMA musste schon öfter eine Niederlage einstecken“, so Grahammer. Das liege an der Vorgangsweise der Kontrollbehörde. Die FMA stelle nicht im Vorhinein Regeln auf, wie ein Fall zu handhaben sei, sondern urteile erst im Nachhinein, wie es sein müsse. Von Willkür wolle er nicht sprechen, so Grahammer gegenüber den VN, aber in Ordnung sei das nicht. Er habe diese Vorgangsweise bereits kritisiert, als er noch im Amt war. Ein Gutes habe das Straferkenntnis aber doch: „Die FMA hat bestätigt, dass es keinen Geldwäschefall bei der Hypo Vorarlberg gibt. Im Erkenntnis geht es nur um Formalismen, und dabei eben um solche, die erst im Nachhinein festgelegt werden“, so der ehemalige Hypo-Chef. In Sachen Veröffentlichung springt er seinen Nachfolgern zur Seite: „Das ist extrem ärgerlich, wenn eine solche Straferkenntnis veröffentlicht wird, bevor sie rechtskräftig ist.“

Klein beigeben wird das Geldinstitut jedenfalls nicht. Das 414.000 Euro-Erkenntnis werde nun auf Herz und Nieren geprüft. „Wir sind der Meinung, dass die von uns vorgebrachten Argumente von der Aufsicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden.“ Der Vorstand sei nach wie vor überzeugt, dass sich die Bank bei all ihren Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten habe. Man werde sich nun an das Bundesverwaltungsgericht wenden. „Wenn notwendig werden wir auch die nächsthöhere Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, anrufen“, so Haller.

Landestatthalter Karlheinz Rüdisser, der im Aufsichtsrat der Bank sitzt, springt den Landesbankern bei. Als Mehrheitseigentümer, so Rüdisser, sei es wichtig zu unterstreichen, dass sich das FMA-Erkenntnis auf wenige Fälle aus der Vergangenheit bezieht. „Hierbei handelt es sich um Altfälle, die beendet wurden. Es wurde ein klarer Schnitt vollzogen.“ VN-sca

„Kann nicht sein, dass es keine Vorschrift gibt und erst im Nachhinein Regeln festgelegt werden.“