
In Not geratene Arbeitnehmer können ihren Antrag ab Montag auf der AK-Homepage www.ak-vorarlberg.at stellen. Wer aufgrund der Corona-Krise in existenzielle Nöten geraten ist, erhält drei Monate lang bis zu 250 Euro im Monat. Für Paare sind es bis zu 350 Euro. Dazu kommen 50 Euro pro Kind. Voraussetzung: Unselbstständig Erwerbstätige mit Arbeitsplatz oder Wohnsitz in Vorarlberg, die nach dem 15. März 2020 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wurden, in Kurzarbeit gehen mussten oder gravierenden Einkommenseinbußen erlitten haben. Mindestsicherungsbezieher sind ausgenommen. Die Einkommenseinbuße muss mindestens 30 Prozent betragen. Das durchschnittliche Netto-Haushaltseinkommen darf nach Eintritt des Härtefalls die Grenze von 1800 Euro (Einpersonenhaushalt) sowie 2700 Euro (Paar) nicht überschreiten. Je Kind wird diese um 200 Euro erhöht.