SV-Werte 2021 für Unternehmer

Rankweil Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 1.1.2021 monatlich 475,86 Euro (2020: 460,66 Euro). Die Höchstbeitragsgrundlage wurde neu mit 6475 Euro pro Monat festgesetzt, somit ergibt sich eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 77.700 Euro (Vorjahr 75.180 Euro). Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bleibt bei 18,5 Prozent. Bei Ärzten, Apothekern, Patentanwälten und Ziviltechnikern bleibt der Satz bei 20 Prozent.
Auch die Beitragssätze für die Krankenversicherung in Höhe von 6,8 Prozent und für die Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu für Selbständige) in Höhe von 1,53 Prozent sind gleichgeblieben. Gewerbetreibenden werden in den ersten beiden Kalenderjahren in der Kranken-versicherung eine fixe Beitragsgrundlage von monatliche 475,86 Euro vorgeschrieben. Diese Beitragsgrundlage wird nicht nachbemessen. Pensionisten zahlen in der Krankenversicherung einen Beitragssatz von 5,1 Euro. Der monatliche Beitrag für die Unfallversicherung wurde auf Euro 10,42 (2020: 10,09 Euro) erhöht.
Für das Kalenderjahr 2021 werden somit bei aufrechtem Gewerbeschein in der Mindestbeitragsgrundlage Pflichtbeiträge in Höhe von 1875,79 Euro vorgeschrieben. In der Höchstbeitragsgrundlage müssen maximal 20.971,95 Euro an die Sozialversicherungsanstalt bezahlt werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage 2020 ist noch bis 30.4.2021 möglich! Die Verzugszinsen sind ab 1.1.2021 wieder normal. Wenn notwendig sollen Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt werden, eingeschränkt sind auch Sondervereinbarungen möglich.
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Bahl Fend Bitschi Fend
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