1440 Euro Strafe für 24-Euro-Betrug

Gewalt und Verbrechen / HEUTE • 10:54 Uhr
1440 Euro Strafe für 24-Euro-Betrug
Der 30-Jährige kann die Geldstrafe in 24 Monatsraten bezahlen. EC

Vorbestrafter zahlte mit einer gefundenen Bankomatkarte – das kam ihn teuer zu stehen.

Feldkirch Der 30-Jähriger ist zurzeit im Privatkonkurs, wofür er 100 Euro monatlich bezahlen muss, dazu kommen 600 Euro Miete. Seit einiger Zeit ist er arbeitslos, die 1400 Euro Arbeitslosenunterstützung sind offenbar rasch verbraucht. Jedenfalls sah es der Leasingarbeiter als günstige Gelegenheit, als er Mitte Juli an der Dornbirner Stadtstraße in der Nähe des Friedhofs eine Bankomatkarte am Boden liegen sah. Er hob sie auf und verwendete sie in der Folge für kleinere Einkäufe in der Umgebung. Der Schaden hält sich mit 24,45 Euro in Grenzen, er kaufte damit im Drogeriemarkt einen Eistee um 1,45 Euro und auch an einem Kiosk, einem Café und einer Bäckerei bezahlte er mit der fremden Karte.

Berauscht

Der Oberländer entschuldigt sich für sein Verhalten und erklärt Richter Johannes Reheis, dass er damals berauscht und deshalb nicht ganz bei Sinnen gewesen sei. Benzodiazepine sind offenbar sein Problem. Die Psychopharmaka wirken dämpfend und werden unter anderem zur Behandlung von Angstzuständen, Schlafstörungen und Krampfanfällen eingesetzt. Die Beruhigungs- oder Schlafmittel machen häufig süchtig. Vom Gericht wird die verminderte Zurechnungsfähigkeit jedenfalls strafmildernd angesehen.

Schwerer Betrug

Der fünffach vorbestrafte Mann wurde bei seinen Einkäufen auf Lichtbildern festgehalten. Gleichzeitig hatte das Opfer, eine 33-jährige Kosmetikerin, der Polizei den Diebstahl ihrer Handtasche aus ihrem Auto gemeldet. Deshalb war man bereits auf der Suche nach dem Täter. Durch Zufall trafen die Beamten den 30-Jährigen an und er gestand die Taten sofort. Mit der reinen Geldstrafe hat er Glück im Unglück, denn er hat aus 2021 noch eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten offen. Doch damals ging es um Aggressions- und nicht um Vermögensdelikte, außerdem ist die Verurteilung lange her, weshalb die vier Monate Gefängnis nicht widerrufen werden. Von der Handtasche und einer Kreditkarte der jungen Frau fehlt weiterhin jede Spur. „Ich habe sie ehrlich nicht genommen“, beteuert der Angeklagte. Das glaubt ihm das Gericht. Somit bleibt es bei 1440 Euro Geldstrafe für schweren Betrug, die der Mann in 24 Monatsraten bezahlen kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.