Deshalb beendet illwerke vkw Konflikt mit Kleinaktionären

Energiekonzern akzeptiert neues Gutachten und zahlt höheren Preis für Aktien.
Bregenz Ein jahrelanger Konflikt neigt sich dem Ende zu. Im Zuge der Zusammenführung der bis dahin eigenständigen Unternehmen illwerke und vkw wurden die Kleinaktionäre mit 96,60 Euro pro Aktie abgefunden. Der Großteil akzeptierte das Angebot des Stromkonzerns, doch eine Gruppe von Kleinaktionären, unter denen freilich auch Kommunen sind, wollte sich 2017 mit dem damaligen Angebot nicht zufrieden geben, sie weigerten sich beharrlich, das Angebot anzunehmen.
Keine weiteren Schritte
Das führte zu weiteren Gutachten und Gegengutachten, zu juristischen Auseinandersetzungen und zum Schluss dazu, dass die illwerke vkw AG im Außerstreitverfahren mit den ehemaligen Kleinaktionären keine weiteren Schritte setzen will und ein neues Gutachten zur Höhe der Barabfindung akzeptiert. Zur Freude von einem der Aktionärsanwälte, dem Dornbirner Karl Schelling, der anmerkt, dass man diese Lösung auch schneller bzw. billiger hätte haben können. „Tatsächlich stellt sich die Frage, wie so etwas passieren konnte“, zumal die Bewertung durch die Fachgremien so viel höher sei als der 2017 angebotene Rückkaufpreis, „der zudem zu einem Zeitpunkt errechnet wurde, als die Strompreise besonders niedrig waren.“
Illwerke vkw betonen, dass die Basis für die Höhe der Barabfindung 2017 ein externes Gutachten zur Unternehmensbewertung war, welches von einem zweiten, vom Gericht bestellten Gutachter bestätigt wurde. „Damit folgte die Vorgehensweise einem klar definierten, gesetzlich vorgegebenen Prozess, der zwei externe Gutachten vorsieht“, rechtfertigt sich das Landesunternehmen für das Angebot.
Der Einspruch von Kleinaktionären wurde in Form eines Außerstreitverfahrens weiterverfolgt. Vom damit beauftragten Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, welches mit 162,64 Euro je Aktie zu einer höheren Bewertung als die bisherigen Expertisen führt.
“Nicht absehbare Regulatorien”
Für die Bewertung der vkw sei die Entwicklung der zukünftigen Strompreise wesentlich. Der Energiemarkt habe sich seit 2017 tatsächlich verändert, die Strompreise sind im Großhandel deutlich gestiegen. In erster Linie hängt diese Preissteigerung mit der Entwicklung der CO2-Preise aufgrund politischer Entscheidungen der EU zusammen. Zum Zeitpunkt der Unternehmensbewertung waren diese regulatorischen Maßnahmen noch nicht absehbar, so das Unternehmen. Nun haben sich Aufsichtsrat und Vorstand der illwerke vkw intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und wollen der Preisentwicklung Rechnung tragen, heißt es. Die Kleinaktionäre will man in jedem Fall fair behandeln. Deshalb wurde der Entschluss gefasst, die Einschätzung des Gremiums zu akzeptieren und keine weiteren Schritte zu setzen.
Am Zug ist nun wieder das Landesgericht Feldkirch, welches durch einen Beschluss die Höhe der Barabfindung abschließend feststellen wird.