Korrektur: VfGh zu Nenzing-Quarantäne
Nenzing Der Verfassungsgerichtshof hat der Beschwerde eines Vorarlberger Unternehmens betreffend der Ortsteilquarantäne in Nenzing (die VN berichteten) stattgegeben. Allerdings handelt es sich bei dem Betrieb nicht um Liebherr wie irrtümlich berichtet, sondern um ein anderes Unternehmen mit Arbeitnehmern aus Nenzing.