Strafverfahren wegen Asylquartier Gaisbühel eingeleitet

Aufgrund früherer Widmung: BH Bludenz hat ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Bludenz, Bludesch Es ist ein Verfahren, das sich mit in der Vergangenheit beschäftigt, aber mit aktueller Sprengkraft. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz leitet ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Asylquartiers Gaisbühel ein. Bezirkshauptmann Harald Dreher bestätigt eine VN-Anfrage dazu. Interessant dabei: Es geht lediglich um Vergangenheitsbewältigung, die schwarz-blaue Landesregierung hat per Gesetz das Asylquartier an dem Standort mittlerweile wieder legalisiert.
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Viele Jahre lang war völlig unklar, wie es mit der ehemaligen Lungenheilanstalt Gaisbühel weitergeht. Bis 2015 Zehntausende Flüchtlinge nach Österreich kamen und auch in Vorarlberg nach Unterkünften gesucht wurde. Ein Notfallgesetz machte es möglich: Asylquartiere können auch in jenen Gebäuden eröffnet werden, die normalerweise nicht den rechtlichen Standards entsprechen. Seitdem sind in Gaisbühel rund 90, manchmal auch über 100 Flüchtlinge untergebracht. Da das Grundstück jenes Gebäudeteils, der in der Gemeinde Bludesch steht, nicht über die nötige Widmung verfügt, musste die Gemeinde immer wieder Ausnahmen erneuern. Ende des Vorjahres liefen alle Ausnahmeregeln aus. Die Gemeinde verweigerte fortan die Ausnahmen. Zehn Jahre seien genug. Und mit dem Versprechen des damaligen Asyllandesrats Christian Gantner in der Hand, dachte Bürgermeister Martin Konzet, dass das Heim Anfang 2025 geschlossen wird.
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Doch dem war nicht so. Der neue zuständige Landesrat, Daniel Allgäuer, hatte andere Pläne. Also wandte sich die Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaften Feldkirch und Bludenz. Sie sollen prüfen, ob das Quartier überhaupt dort stehen darf, wo es jetzt ist. Die Landesregierung reagierte, der Landtag beschloss vor dem Sommer einstimmig, die Ausnahmen im Baugesetz wieder einzuführen. Zudem gilt die Ausnahme auch für die Widmung. Doch die Bezirkshauptmannschaften haben trotzdem geprüft – und nun ein Verfahren eingeleitet. Das Verwaltungsstrafverfahren läuft an der BH Bludenz, nachdem eine Sachverhaltsdarstellung aus Feldkirch eingelangt war. Bezirkshauptmann Dreher kann sich allerdings nicht konkreter dazu äußern. Man prüfe derzeit, gegen wen sich das Verfahren richtet. Dem Vernehmen nach kommen mehrere Personen infrage. Sowohl der frühere, als auch der aktuelle Landesrat, als auch Abteilungsleiter in Behörden könnten mit einem Verfahren rechnen. Auch den Betreiber – die Caritas – könnte es treffen. Klar dürfte bisher nur sein: Das Asylquartier wurde an einem Ort betrieben, an dem es nicht sein durfte.
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Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dürfte sich bald mit dem Thema auseinandersetzen. Wie der Bludescher Bürgermeister Martin Konzet bestätigt, habe die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand damit beauftragt, eine Beschwerde vorzubereiten. Derzeit arbeite man daran. Ende September soll der Gemeindevorstand die Beschwerde formal absegnen, dann wird der Individualantrag beim Höchstgericht eingereicht. “Wir sind der Meinung, dass das Gesetz die Gemeindeautonomie aushebelt”, begründet Konzet die Beschwerde. Und er betont stets, dass auch nach dem Aus von Gaisbühel in Bludesch Flüchtlinge beherbergt werden.
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Während Gaisbühel also weiter betrieben wird, schließt ein anderes Asylquartier. Jenes in Nenzing wird Ende des Jahres geschlossen, die VN berichteten. Nenzing und Gaisbühel sind allerdings nicht miteinander vergleichbar: Während in Gaisbühel die Caritas Asylwerber betreut, ist in der Tennishalle eines von zwei Erstaufnahmezentren für ukrainische Kriegsvertriebene eingerichtet. Das andere befindet sich in Wien.
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