Steuertermin 30. September 2021

Markt / 19.09.2021 • 18:50 Uhr
Steuertermin 30. September 2021

Rankweil Aufgrund der COVID-19-Gesetze kommt es zu einer Erleichterung für Unternehmen in Form einer zeitlichen Verschiebung der Abgabe beim  Firmenbuch. Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 von Kapitalgesellschaften sind heuer ausnahmsweise nicht bis 30. September 2021, sondern erst bis spätestens 31.Dezember 2021 beim Firmenbuch offenzulegen. Die gleichen Vorschriften gelten auch für sogenannte „kapitalistische Personengesellschaften“ (z.B. GmbH & Co KG), bei denen keine natürliche Person als unbeschränkt haftender Komplementär fungiert.

Auch die Frist für die Bestätigung 2020 für den Verbleib in der vom Finanzministerium geführten Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen endet erst am 31. Dezember 2021. Im Gegensatz dazu sind rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31. Dezember 2020 nach wie vor bis spätestens 30. September 2021 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden.

Ebenfalls bis zum 30. September 2021 sollten Investitionen, für die eine Zusage für eine Investitionsprämie besteht und die vor dem
1. Juli 2021 in Betrieb genommen und bezahlt wurden, zwingend über den aws-Fördermanager abgerechnet werden. Ab dem 1. Juli 2021 in Betrieb genommene und bezahlte Investitionen sind dann jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten abzurechnen.

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Bahl Fend Bitschi Fend
Steuerberatung GmbH & Co KG