Steuertipp: Termin 30. September 2025

Experte Peter Bahl zu den Jahresabschlüssen bei Kapitalgesellschaften.
Rankweil Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2024 sind elektronisch beim Firmenbuch bis zum 30.9.2025 einzureichen und offenzulegen. Die für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten bestehenden Formvorschriften wurden kürzlich geändert.
Nur noch bis zum 30.9.2025 besteht die letzte Möglichkeit der elektronischen Antragstellung auf Vorsteuererstattungen von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern. Ab 1.10.2025 kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen von 3,53 %. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, Anzahlungen zur Vermeidung der Zinsen zu machen.
Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind diese rückwirkenden Umgründungen zum Stichtag 31.12.2024 bis spätestens 30.9.2025 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Bis zum 30. September 2025 ist es möglich, die Einkommen- sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr sowohl herabsetzen zu lassen als auch entsprechend vorliegender Berechnungen oder Schätzungen zu erhöhen.