Coronahilfen werden verlängert

Regierung setzt auf Altbekanntes, um die Unternehmen bundesweit zu unterstützen.
WIEN Nach der Angekündigung des neulichen, bundesweiten Lockdowns ruft die Wirtschaft nach finanziellen Hilfen. Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher, beide ÖVP, kündigen am späteren Freitagvormittag die Fortsetzung und Verlängerung bereits bekannter Hilfsmaßnahmen an. „Wir setzen bei den Hilfen auf einen bewährten Instrumentenkoffer“, verkündet Blümel bei der Präsentation der aktuellen Wirtschaftshilfen.
Ausfallsbonus
Als erstes Hilfsinstrument wird der Ausfallsbonus genannt, welcher für die Monate November bis März neu aufgelegt wird. Qualifiziert sind aber nur jene Firmen, die einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent im Vergleich zum identen Monat 2019 verzeichnen. Die Ersatzrate beträgt dabei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der einzelnen Branche. Einen neuen Wert trägt der maximale Rahmen, der von 1,8 auf 2,3 Millionen Euro erhöht wurde.
Verlustersatz
Ferner wird der Verlustersatz bis kommenden März verlängert, der ohne den erneuten Lockdown bis Ende Jahres ausgelaufen wäre. Für den Verlustersatz qualifizieren sich Unternehmen, die momentan einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent im Vergleich zum identen Zeitraum vor der Pandemie erleiden. Die Ersatzrate beläuft sich auf 70 bis 90 Prozent des Verlustes, der maximale Rahmen wurde von zehn auf zwölf Mill. Euro angehoben.
Härtefallfonds
„Natürlich werden auch für die kleinsten Unternehmen die Hilfen verlängert“, meint Blümel an der Pressekonferenz. Als Mindestniveau für den Härtefallfonds wurde ein Einkommensrückgang von 40 Prozent, beziehungsweise die Unfähigkeit seine laufenden Kosten zu decken genannt. Die Massnahme wurde erneut bis Ende März verlängert und gewährleistet eine Ersatzrate von 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs. Blümel versichert zudem, dass die NPO-Fonds und der Veranstalterschutzschirm bis März 2022 verlängert werden, die Garantien gar bis kommenden Juni. Darüber hinaus sind ausnahmslos alle geförderten Unternehmen dazu verpflichtet, sich an die aktuellen Schutzmaßnahmen zu halten, da ansonsten eine Rückzahlung der Wirtschaftshilfe droht.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeit bleibt aufrecht, so Arbeitsminister Martin Kocher. Das sei auch der Plan für das neue Jahr, man werde die Kurzarbeit „weiter bereitstellen“. Die konkrete Ausgestaltung wird in den nächsten Tagen finalisiert. Im Lockdown kann die Kurzarbeitszeit auf null Prozent sinken, Mitarbeiter erhalten einen Netto-Einkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.
Weitere Hilfsinstrumente
Ab Montag kommt auch die Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Vorerkrankung, sollte keine Möglichkeit zum Homeoffice bestehen, auch wenn eine gesetzliche Regelung noch bis Dezember braucht, so Kocher. Selbiges gilt für Schwangere im körpernahen Dienstleistungsbereich. „Risikoatteste sind ab Montag möglich“, sagte Kocher. Die Arbeitnehmer bekommen eine Entgeltfortzahlung, die deren Arbeitgeber zur Gänze ersetzt bekommen.
Die Gesamtkosten aller Maßnahmen will Blümel noch nicht einschätzen. Jedenfalls seien die Kosten durch bisherige Budgetbeschlüsse gedeckt, betont er. Auch würde man natürlich laufend dran sein, alle Maßnahmen regelmäßig nachzubessern, für besonders betroffene Branchen wie Handel und Tourismus wurden weitere Hilfen in Aussicht gestellt. VN-MRK
„Gerade die Situation vor Weihnachten ist für die Wirtschaft eine herausfordernde Zeit.“