Vorkehrungen für Gasmangel

Markt / 18.08.2022 • 18:37 Uhr
Entnahmen aus Gasspeicher Haidach werden in der Verordnung geregelt. ApA/Gindl
Entnahmen aus Gasspeicher Haidach werden in der Verordnung geregelt. ApA/Gindl

Wien Die Energie-Regulierungsbehörde E-Control hat am Donnerstag eine Verordnung in Begutachtung geschickt, die helfen soll, bei einem Gasmangel über die Runden zu kommen. Novelliert wird die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020. So wird etwa definiert, dass die strategische Gasreserve dafür verwendet werden darf, dass der Druck im Gasnetz bei einem Lieferstopp nicht absinkt. Gasverbraucher mit hoher Leistung werden zudem verpflichtet, sich schon vorsorglich für das Handelsystem (FlexMOL) zu registrieren, um dann im Notfall schneller Gasmengen handeln zu können.

Für Tirol und Vorarlberg, die über Deutschland versorgt werden, wird geregelt, dass jene Gasmenge, die bei den Speichern Haidach und Seven Fields entnommen wird, an der Grenze wieder zurückgegeben wird. Zu diesem Punkt soll auch noch ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland unterschrieben werden.