Hohe Inflation befeuert auch die Mieten

Ruf nach Entlastung bei Wohnkosten. AK sieht Mieter schutzlos.
Feldkirch „Wir sind eine kleine Familie. Die Miete ist kaum mehr zu bezahlen und auch die Lebensmittelpreise sind enorm gestiegen. Von Strom müssen wir gar nicht reden. Wir wissen langsam nicht mehr weiter“, heißt es in einer E-Mail einer Mieterin an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer.
Aktuell sei man laufend mit verzweifelten Anfragen konfrontiert. Viele Menschen wüssten nicht mehr, wie sie wegen der Teuerung ihr Leben meistern sollen, erklären Präsident Bernhard Heinzle und Direktor Rainer Keckeis. Vor allem Mieter im privaten Segment seien einer ständigen Anpassung des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex schutzlos ausgesetzt. „Bei einem Hauptmietzins von 1000 Euro und einer 11-prozentigen Inflation erhöht sich der Mietzins um 110 Euro monatlich.“
Rufe immer lauter
Der Ruf nach einer Mietpreisbremse – wie in anderen Ländern bereits eingeführt – wird auch hierzulande immer lauter. In Spanien beispielsweise wurden Wohnungsmieten bei bestehenden Verträgen für ein halbes Jahr eingefroren. Zudem dürfen Mieten 2023 nur um maximal zwei Prozent erhöht werden.
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen sorgen dafür, dass der Mietzins an die Inflationsrate angepasst werden kann, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Was in den vergangenen Jahren fast vernachlässigbar war, entpuppt sich nun bei Rekordinflation immer mehr als Problem.
Zwei Prozent
Die Arbeiterkammer plädiert nun dafür, dass in Zeiten hoher Inflation für sämtliche Wohnungsmietverhältnisse eine einheitliche Regelung zur Wertanpassung des Hauptmietzinses gilt. „Die Mieten sollen nicht öfter als zwei Mal im Jahr erhöht werden dürfen, die Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein“, so Heinzle und Keckeis. Außerdem müsse die letzte Mietanpassung vor Einführung dieser Regelung mindestens ein Jahr zurückliegen und eine rückwirkende Mieterhöhung ausgeschlossen sein. Und im Fall einer Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages müsse der bisher vereinbarte Mietzins mit dieser Wertsicherungsregelung weiter gelten. Für gewerbliche Vermieter solle die Befristungsmöglichkeit ganz abgeschafft werden.
Für die meisten Mietverhältnisse in Vorarlberg bestehe laut AK keine Reglementierung hinsichtlich Schwellenwert oder Zeitpunkt der Mietanpassung. Auch rückwirkende Mieterhöhungen seien möglich.
Der Haus- und Grundbesitzerbund hält dagegen: Die Inflation treffe genauso die Vermieter, die ihren Instandhaltungsverpflichtungen nachkommen müssten.
Gesellschaftlicher Beitrag
Aber es gibt auch Vermieter, die trotz Inflation die Miete nicht erhöhen, so die AK. „eine Vermieterin schrieb uns: Wir haben auf eine Mieterhöhung gänzlich verzichtet. Die Mieterfamilie bemüht sich sehr, über die Runden zu kommen. Sie passen gut auf unser Eigentum auf, das hat auch einen Wert. Die Beibehaltung der Miete sehen wir derzeit als unseren gesellschaftlichen Beitrag.“ VN-reh

