Aktuelles zur Umsatzsteuer

Rankweil In einem aktuellen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde über eine Rechnungsberichtigung bei einem Dreiecksgeschäft verhandelt. Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Rechnungen keinen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld enthielten und daher wurde die Umsatzsteuer festgesetzt.
Im Urteil hat der EuGH entschieden, dass das Weglassen der erforderlichen Bestimmung über die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung des Zwischenerwerbers, nicht später durch eine Ergänzung eines Hinweises berichtigt werden kann. In einem anderen EuGH Urteil aus dem Jahr 2022 war der Gerichtshof wieder „großzügiger“. Ein Indoor-Spielplatz stellte mit einer falsch eingestellten Registrierkasse Belege mit 20% statt mit 13 Prozent an die Kunden aus. Es wurde hier keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung festgestellt, weil die Kunden ausschließlich Endverbraucher waren, die hinsichtlich der ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
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