OGH gibt der BTV im Bankenstreit recht

3-Banken-Gruppe und Aktionär Bank Austria streiten seit vier Jahren.
Wien, Innsbruck Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV, dauert bereits seit 2019 an (die VN berichteten). Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen unter der 3-Banken-Gruppe, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.
Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als 6 Mill. Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.
Die Bank Austria hat in der Auseinandersetzung bereits eine juristische Niederlagenserie erlitten. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine weitere Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Damit bestätigte der OGH eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck. Das Oberlandesgericht hatte die Klage gegen die BTV als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.