30. September 2023

Rankweil Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2022 sind elektronisch beim Firmenbuch bis zum 30.9.2023 einzureichen. Die Verlängerung der Fristen (Covid-19-Gesetz) ist ausgelaufen. Wer es dennoch nicht fristgerecht schafft, dem droht eine Zwangsstrafe. Diese kann beim Firmenbuchgericht durch ein Fristerstreckungsersuchen, das begründet sein sollte, verhindert werden. Der 30. September ist auch ein wichtiger Termin für rückwirkende Umgründungen. Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind diese rückwirkenden Vorgänge zum Stichtag 31.12.2022 bis spätestens 30.9.2023 anzumelden. Bis 30.9.2023 ist es möglich, die Einkommen- sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr herabsetzen zu lassen oder entsprechend vorliegender Berechnungen zu erhöhen. 2023 wird diese Frist für von Naturkatastrophen direkt Betroffene auf den 31.10.2023 ausgedehnt.
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