Steuern-Änderungen – Ausblick 2024

Markt / 07.01.2024 • 20:10 Uhr
Steuern-Änderungen – Ausblick 2024

Rankweil Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wird die inflationsneutrale Einkommensbesteuerung ab 1. 1. 2024 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen. So wird u. a. der Grundfreibetrag auf Gewinne bei Unternehmen bis 33.000 Euro angehoben. Somit können 4950 Euro (=15 Prozent von 33.000 Euro) automatisch als Betriebsausgabe angesetzt werden.

In den Jahren 2024 und 2025 können Zuschläge für 18 Überstunden monatlich bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Auch der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage sowie für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf 400 Euro pro Monat erhöht. Alle Regelungen betreffend das Homeoffice gelten ab 2024 unbefristet weiter. Der steuerfreie Zuschuss für die Kinderbetreuung wird auf 2000 Euro pro Jahr erhöht und das Alter des Kindes von 10 auf 14 Jahre angehoben. Die Körperschaftsteuerpflicht reduziert sich ab 1.1.2024 auf 23 Prozent. Durch die Senkung des gesetzlichen Mindestkapitals auf 10.000 Euro reduziert sich auch die Mindestkörperschaftsteuer auf 5 Prozent von 10.000 Euro, somit 500 Euro pro Jahr (bisher 1750 Euro). Für die bestehenden GmbHs ist keine Kapitalherabsetzung notwendig, um in den Genuss der niedrigen Mindestkörperschaftsteuer zu kommen.

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