Wie jetzt Wohnen in Vorarlberg wieder ein bisschen leistbarer wird

Vorarlberg erhält 43 Millionen Euro aus der Wohnbaumilliarde des Bundes. Welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohnen wieder leistbarer zu machen und wer davon profitiert.
Bregenz, Wien 43 Millionen zusätzliche Fördermittel, um in Wohnungsbau bzw. Sanierung von Wohnraum zu investieren, fließen aus Wien nach Vorarlberg. Doch wie die Ziele der vielzitierten Wohnbaumilliarde des Bundes, nämlich mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen zum einen, aber zum anderen auch den völlig zusammengebrochenen Wohnimmobilienmarkt zu beleben im Land umsetzen, damit möglichst viele Menschen davon profitieren?
Wohnungseigentum
Bei den Bauträgern im Land können 110 zusätzliche gewerbliche Eigentumswohnungen gefördert werden, informiert der zuständige Landesrat Marco Tittler im Gespräch mit den VN. Die Strukturen der Neubauförderungskredite bleiben bestehen, jedoch werden sie nun über Bundesmittel finanziert. Der wesentliche Punkt für Menschen, die sich eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen wollen, ist die Anpassung der Auszahlungstranchen: Die erste Tranche wird nun von bisher 50 auf 75 Prozent erhöht. Die Auszahlung dieser ersten Tranche erfolgt sofort nach der grundbücherlichen Sicherstellung.

Ein richtiger und wichtiger Schritt auch für die Finanzwirtschaft im Land: Die Erhöhung der ersten Auszahlungstranche nimmt der „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“, besser bekannt als KIM-Verordnung, zwar noch immer nicht die Hürden, doch es öffnet neue und leichter umsetzbare Optionen, erklärt dazu Martin Heinzle, Leiter des Kreditmanagements für Privatkunden bei der Hypo Vorarlberg, der sich von der Neuerung beim Landgeld eine Belebung des Wohnbaus erwartet. Die Banken könnten sich wie die Bauwirtschaft und natürlich potenzielle Käufer ein weiteres Entschärfen der Verordnung vorstellen, doch man sei froh, dass es schrittweise Verbesserungen gibt. „Die FMA ist in diesem Bereich brutal stur“, berichtet Heinzle über seine Erfahrungen seit Einführung der KIM-Verordnung 2022. Auch wenn man jetzt mit der Neuerung bei der Wohnbauförderung das Kreditrating der Kunden zusammen mit den Möglichkeiten des Ausnahmekontingents verbessern kann, bleibt aber die Schuldendienstquote auch weiterhin bei 40 Prozent.

„Mit den zusätzlichen Bundesmitteln und der Erhöhung der ersten Auszahlungstranche hoffen wir, die Bautätigkeit im Land deutlich anzukurbeln“, erwartet sich Tittler, „gleichzeitig können die finanziellen Belastungen reduziert und Planungssicherheit geschaffen werden“. Geplante Bauvorhaben könnten mit der Einsetzung der Bundesmittel trotz der aktuellen Unsicherheiten am Markt realisiert werden. Durch die Vorgaben des Wohnbaupakets sind alleine in den Jahren 2024 – 2026 gesamt mindestens 1797 Zusicherungen vorgesehen. „Die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes setzen wir zielgerichtet ein: für junges Wohnen, für den Mietkauf und für den Ausbau von gemeinnützigen Wohnungen“, betont auch Landeshauptmann Markus Wallner angesichts des Wohnbaupaketes.
Gemeinnütziger Wohnbau
Ein großer Brocken der 43 Millionen Euro ist für den gemeinnützigen Wohnbau im Land reserviert. Für 1500 Wohnungen wird es verlorene Zuschüsse von 15.000 Euro pro Wohneinheit geben, bei speziellen Projekten wie „Wohnen 550“ gibt es sogar 20.000 Euro pro Wohnung. Damit sollen die hohen Bau- und Finanzierungskosten abgefedert und der Wohnbau beschleunigt werden. Schließlich wird auch noch Geld aus der Wohnbaumilliarde in die Sanierung von Bestandswohnungen gesteckt, gibt Tittler Auskunft über das Paket, das in Vorarlberg geschnürt wurde.

Sanierung von Bestand
Für die Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen stehen insgesamt 8,14 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung umfasst einen zusätzlichen Einmalzuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Wohnung. Ziel ist es, in den nächsten zwei Jahren insgesamt 200 Wohnungen zu sanieren.