Wieder Riesenpleite in der Vorarlberger Baubranche

Markt / 20.08.2024 • 11:45 Uhr
Residenz Lorüns
Dass diese Wohnanlage Ursache für die Insolvenz ist, ist naheliegend, aber bislang nicht klar. FA

Pleiten bei Vorarlberger Bauträgern häufen sich. Gericht eröffnet am Dienstag Insolvenz über Bauträger-Unternehmen aus dem Walgau. Die Höhe der Passiva geht diesmal in die Millionen.

Frastanz, Lorüns Die nächste Insolvenz in der Immobilienbranche: Über die Residenz LST GmbH+Co KG mit Firmensitz in Frastanz wurde ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Feldkirch eröffnet. Die Firma ist im Wohnbau und als Bauträger tätig. Das insolvente Unternehmen gibt als Unternehmenszweck die Errichtung von Residenzen in der Montafoner Gemeinde Lorüns an. Die Passiva sind mit 2,02 Millionen Euro beziffert. Geschäftsführerin ist Susanne Dieterle, die früher u. a. als Floristin in Feldkirch selbstständig war und laut Firmenbuch Eigentümerin bzw. Gesellschafterin in fünf Bauträger- und Immobilienunternehmen ist. In all diesen Unternehmen ist Dieterle auch im Management tätig.

Die im Zusammenhang mit der Insolvenz genannten Residenzen in Lorüns sind laut Homepage der “Residenz Wohnbau”, die sich ebenfalls im Eigentum von Dieterle befindet, bis auf eine Wohnung verkauft. Dieterle führt die Insolvenzgründe zum einen auf die Corona-Pandemie zurück. Durch die Coronamaßnahmen habe sich der gesamte Bau verzögert und das habe zu Mehrkosten geführt. Zum anderen sei auch noch ein massiver Wasserschaden aufgetreten, welcher für erhebliche Zusatzkosten gesorgt habe. Damit nicht genug: Durch die Zinsbelastung und den Zahlungsausfall eines Kunden habe man nun den Konkursantrag bei Gericht einbringen müssen, da die Kosten auch in naher Zukunft nicht gedeckt werden können.

Ob der Insolvenzverwalter, der Feldkircher Anwalt Marco Fiel, den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen, so der Gläubigerschutzverband KSV 1870. Diese Entscheidung werde zeitnah von Fiel zu treffen sein. Insbesondere bleibt abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, belastbare Planungsunterlagen für die kommenden Wochen und Monate der Masseverwaltung kurzfristig vorzulegen. Forderungen können bis zum 19. September angemeldet werden.