Zum Wohl: Trinkgeld bleibt steuerfrei – Pauschale sorgt für Rechtssicherheit

Die vermehrten Digitalzahlungen in der Gastronomie haben die Gesundheitskasse aufgescheucht. Nach monatelangen Diskussionen über höhere Abgaben auf Trinkgelder hat nun die Regierung eine Einigung erzielt: Dafür gibt es viel Lob, doch die Branche hätte sich Abgabenfreiheit gewünscht.
Wien, Bregenz, Feldkirch Die Bundesregierung hat sich nach einem monatelangen Hickhack auf wirtschaftspolitischer Ebene am Donnerstag endlich auf bundesweit einheitliche Pauschalen für die Sozialabgaben auf Trinkgeld geeinigt. Sie betragen 2026 für Zahlkellner 65 Euro und für jene ohne Inkasso 45 Euro pro Monat, 2027 dann 85 beziehungsweise 45 Euro und 2028 100 beziehungsweise 50 Euro, wie Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner informiert. Ab 2029 soll dann eine Anpassung an die Inflation erfolgen. “Ein zentraler Punkt war die Beseitigung unvorhersehbarer Nachzahlungen durch rückwirkende Prüfungen der SV-Träger. Dieses Damoklesschwert fällt nun weg”, erklärt Zehetner.

Trinkgelder sind in Österreich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Übersteigt das tatsächlich erhaltene Trinkgeld die Pauschale, dann schützt der Entfall der bisherigen Öffnungsklausel nach oben die Beschäftigten vor Nachforderungen der ÖGK. Früher waren die Beträge nur schwer überprüfbar, nun scheinen sie bei Kartenzahlung aber in der Registrierkasse auf. Das führte zu teils hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und hat die nunmehrigen Diskussionen losgetreten.
Grüne und Blaue mit Kritik
Aufatmen und Lob für die nun vorgestellte Regelung gibt es von fast allen Seiten, lediglich Grüne und FPÖ üben Kritik: “Gut, dass sich die Regierungsparteien endlich auf eine gemeinsame Variante beim Trinkgeld geeinigt haben. Es sagt aber auch etwas über die Schwerpunktsetzung und Interessenslage in der Regierung selbst aus, dass diese Einigung zu Lasten der Beschäftigten geht und die Sozialpartnerschaft schwächt”, nörgelt Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen. Und FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisiert, dass die Gehälter in der Gastronomie sich ohnehin am unteren Ende des Spektrums bei den Kollektivverträgen befinden. Er fragte sich: “Wie kaputt muss ein Staat sein, wenn ich jetzt schon den Menschen nachlaufe, die da und dort ein bisschen Trinkgeld bekommen?”

Begrüßt wird die nunmehrige Trinkgeldregelung, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft tritt, selbstverständlich von den Regierungsparteien, aber auch von Gewerkschaften, der Wirtschaftskammer und der Hotelvereinigung. “Eine faire Lösung und endlich Rechtssicherheit für Unternehmen”, kommentiert Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg, die neue Regelung. Der Sparten-Sprecher Tourismus, Markus Kegele, hätte sich eigentlich eine andere Lösung erwartet, sieht die Sache pragmatisch: “Die Abgabenfreiheit von Trinkgeld wäre die fairste und wirksamste Lösung gewesen – zum Vorteil für Mitarbeitende wie Betriebe. Nun wurde auf Bundesebene eine einheitliche Regelung beschlossen, mit der wir umgehen werden. Positiv ist: Das Risiko nachträglicher Beitragsvorschreibungen ist beendet. Unser Ziel bleibt: spürbare Entlastung und echte Wertschätzung für den Tourismus.”
Ins selbe Horn bläst auch Gastronomie-Sprecher und Gastwirt Stefan Köb. Man hätte sich gewünscht, dass Trinkgeld komplett abgabefrei sei, aber die nun präsentierte Lösung sei akzeptabel und biete Mitarbeitern wie Firmen Rechtssicherheit, sagt er im Gespräch mit den VN. Grundsätzlich stellt er aber fest, dass in der Branche auch massive Anpassungen gemacht wurden und die Löhne inzwischen auf einem guten Niveau sind, “das Trinkgeld ist für die Mitarbeiter das Tüpfelchen auf dem i”, berichtet der Gastwirt weiter.