Steuertipp: Scheinunternehmen

Markt / 27.07.2025 • 09:08 Uhr
Steuertipp: Scheinunternehmen

Gerhard Fend über die Auswirkungen auf Geschädigte und wie man sich schützen kann.

Rankweil Als Scheinunternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder ihre Aufraggeber:innen durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich gibt es immer mehr Geschädigte durch Scheinfirmen.

Wird festgestellt, dass ein Scheinunternehmen beauftragt wurde, hat das auch negative Auswirkungen auf das Unternehmen, welches das Scheinunternehmen beschäftigt hat. Hier kann es zu Haftungen für Löhne und Sozialabgaben, Streichung von Betriebsausgaben bzw. Vorsteuern und zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen für den Auftraggeber kommen. Aus diesem Grund sollten Unternehmer vor einer Auftragsvergabe einige Prüfungen vornehmen:

Insbesondere sollte die Scheinunternehmerliste des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at/service/allg/lsu), der Eintrag in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) insbesondere bei Bau- und Reinigungsleistungen (sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgegber hfu suchen.xhtml), die Gewerbeberechtigung (gisa.gv.at), die Firmenbucheintragung (gv.at/jop/web/firmenbuchabfrage), die UID Nummer (europa.eu/taxation customs/vies/#/vat-validation) und der Außenauftritt des Unternehmens (Homepage, Impressum usw.) geprüft und aufbewahrt werden. Darüber hinaus empfiehlt sich auch eine Ausweiskopie des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführers) aufzubewahren, um möglichen Ärger und Haftungsfolgen zu vermeiden.