Steuertipp: Basispauschalierung neu

Experte Peter Bahl zur Erhöhung der Umsatzgrenzen.
Rankweil Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Basispauschalierung ausgeweitet. Die Umsatzgrenze wird von 220.000 Euro stufenweise auf 420.000 Euro angehoben. Bereits im laufenden Veranlagungsjahr 2025 wird die Umsatzgrenze auf 320.000 Euro erhöht. Ab der Veranlagung 2026 gilt in der Folge die endgültige Erhöhung auf 420.000 Euro.
Der Pauschalierungssatz für (bestimmte) Betriebsausgaben bleibt bei den freiberuflichen, beratenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und unterrichtenden Tätigkeiten weiterhin 6 Prozent. Der Maximalbetrag der pauschalierten Betriebsausgaben beträgt somit bei der Veranlagung 2025 19.200 Euro und im Folgejahr 25.200 Euro. Bei den übrigen betrieblichen Tätigkeiten erhöht sich das Pauschale von 12 Prozent auf 13,5 Prozent für die Veranlagung 2025 und ab 2026 auf 15 Prozent.
Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Inanspruchnahme der Pauschalierung nur der Grundfreibetrag von 15 Prozent, nicht aber der investitionsbedingte Freibetrag zusteht. Die Anhebung wird mit der immanenten Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt. Trotzdem sind in der Praxis Parallelrechnungen notwendig, um festzustellen, ob nicht der Ansatz der tatsächlichen Ausgaben günstiger ist.