Steuerservice: Tipps für Unternehmer zum Jahresende

Markt / 04.01.2026 • 11:49 Uhr
Steuerservice: Tipps für Unternehmer zum Jahresende

Mit 1. Jänner 2026 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten: Steuerexperte Gerhard Fend informiert.

Tarifanpassung Einkommensteuer Die Inflationsanpassung erfolgt im Jahr 2026 nur noch zu 2/3 durch die Anhebung der Tarifstufen. Das verbleibende Drittel dient zur Abdeckung des Budgetdefizits. Durch diese Erhöhung bleiben Einkommen bis 13.539 Euro (bisher 13.308 Euro) steuerfrei. Ausgenommen von der Inflationsanpassung ist die Tarifstufe von 55 Prozent ab einem Einkommen von 1 Million Euro. Unter Berücksichtigung aller Absetzbeträge tritt die Steuerpflicht eines Arbeitnehmers bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 19.962 Euro ein.
Überstunden Im Jahr 2026 können Überstundenzuschläge für 15 Überstunden monatlich (bis 170 Euro) steuerfrei ausbezahlt werden.
Familienleistungen Der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag, Familienbeihilfe und der Familienzeitbonus werden in den Jahren 2026 und 2027 nicht valorisiert.
Pendlereuro Als Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus wird der Pendlereuro (der neben dem Pendlerpauschale zusteht) von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben.
Negativsteuer Die maximale Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich auf 750 Euro.
Stiftungen Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wird von 2,5 auf 3,5 Prozent angehoben. Weiters wird der Zwischensteuersatz (z. B. für Zinserträge und Einkünfte aus Kapitalvermögen) von 23 auf 27,5 Prozent angehoben.