Neues Jahr, neue Belastungen

Mit 1. Jänner kehrt die kalte Progression für alle Lohnsteuerzahler zu einem Drittel zurück.
SCHWARZACH. Von einem „Ciao ohne Au“ war die Rede, als die kalte Progression vor drei Jahren gestrichen wurde. Mit 1. Jänner kehrt die schleichende Steuererhöhung für alle, die Einkommensteuer zahlen, jedoch zu einem Drittel zurück. Schlimmer: Es ist nur eine von mehreren Änderungen, die zu Belastungen führen.
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Kalte Progression bedeutet, dass es selbst bei einer Lohnerhöhung im Ausmaß der Inflation zu einer Steuererhöhung kommt. Und zwar, weil im System (bzw. bei den Tarifstufen) keine Anpassung erfolgt. Genauer: Bis 2022 gab es in Österreich keine solche Anpassung, seit 2023 erfolgt sie zu zwei Dritteln. Das verbleibende Drittel wird dafür verwendet, zum Beispiel Bezieher kleinerer Einkommen stärker zu entlasten. Damit ist jetzt jedoch Schluss: Das ist im Rahmen des Sparpakets vor dem Sommer beschlossen worden und soll bis 2029 gelten.

„Unterm Strich führt das zu einer steuerlichen Mehrbelastung von 300 Millionen Euro im kommenden Jahr“, erklärt Denes Kucsera von der Denkfabrik „Agenda Austria“: „Im Laufe der Zeit wird die Summe steigen und 2029 eineinhalb Milliarden Euro betragen.“
Auch für einzelne Steuerzahler wird der Effekt spürbar werden, wie Kucsera berechnet hat: Bei einem Vollzeitbeschäftigten mit 4000 Euro Monatsbrutto werde der Verlust zunächst 78 Euro im Jahr betragen und bis 2029 auf voraussichtlich rund 800 Euro steigen.
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Das alles hätte man sich sparen können, wenn man spätestens bei der Abschaffung der kalten Progression mit größeren Reformen begonnen hätte, kritisiert Kucsera. Ebensolche gebe es jedoch nach wie vor nur unzureichend. Daher ist die Befürchtung groß, dass die kalte Progression froher oder später zur Gänze zurückkommt: „Das wäre ein Hammer“, sagt der Experte. Das Finanzministerium weist entsprechende Spekulationen jedoch zurück.
Mit 1. Jänner wird es ohnehin schon zu weiteren Belastungen kommen, die ebenfalls längst fixiert sind. So wird es keine Inflationsanpassung von Familienleistungen wie dem Kinderabsetzbetrag und der Familienbeihilfe geben. Nicht angepasst wird auch die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich. Problem: Wer aufgrund der Teuerung auch nur um ein paar Euro mehr bekommt und damit 2026 über die Grenze rutscht, wird voll sozialversicherungspflichtig. Außerdem wird sich mit Jahresbeginn die steuerliche Begünstigung von Überstunden ändern; statt für bis zu 18 wird sie dann für bis zu 15 Stunden pro Monat gelten.

Doch zurück zur kalten Progression: Das eine Drittel, zu dem man sie jetzt wieder voll wirken lässt, sei seit 2023 dazu genutzt worden, bestimmte Gruppen zu entlasten; besonders Familien und Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen, betont WIFO-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller. Insofern sei es problematisch, dass das jetzt vorübergehend nicht mehr geschehen werde. Außerdem sei es das in struktureller Hinsicht, weil damit auch keine Entlastung der Arbeitseinkommen erfolgen werde. Da wären andere Maßnahmen zur Budgetsanierung vorzuziehen gewesen, so Schratzenstaller. Zum Beispiel hätte man ihrer Ansicht nach klimaschädliche Förderungen wie das „Dieselprivileg“ senken oder streichen können: „Das wäre strukturell sinnvoll gewesen.“