Steuertipp: Budgetmaßnahmengesetz

Markt / 14.06.2026 • 08:29 Uhr
Steuertipp: Budgetmaßnahmengesetz

Experte Peter Bahl zu den Sparmaßnahmen der Regierung und deren Auswirkungen.

Rankweil Es muss also gespart werden. Aus dem Budgetmaßnahmengesetz als Regierungsvorlage, also noch nicht beschlossen, ist Folgendes aktuell aus dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. In den Jahren 2027, 2028 und 2029 soll der Gewinnfreibetrag durch Wertpapierkäufe ausgesetzt werden. Wer nicht tatsächlich in neue, körperliche Gegenstände investieren kann, verliert den Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 13 Prozent vom Gewinn.

Die Körperschaftsteuer wird bei einem Gewinn über 1 Million Euro von 23 Prozent auf 24 Prozent erhöht. Es wird 2026 nur mehr eine steuerfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 500 Euro für Zahlungen im Zeitraum von Juli bis Dezember geben. Im Vorjahr war noch eine Prämie bis 1000 Euro aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gewährt worden. Zudem sind Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung geplant. Für das Nichtfestsetzungskonzept ist eine neue Nachweispflicht in Aussicht gestellt worden.

Daneben wird die Immobilienertragsteuer von 30 Prozent auf 35 Prozent beim Verkauf von inländischen Grundstücken erhöht. Die Erhöhung betrifft scheinbar auch das sogenannte Altvermögen, das sind Grundstücke, die vor 2002 angeschafft wurden. Auch der Familienbonus Plus wird eingeschränkt. Dieser Freibetrag soll in Zukunft nicht mehr frei zwischen den Partnern aufgeteilt werden können. Wenn ein Partner den Freibetrag nicht voll ausnützen kann, soll dieser anteilig gekürzt werden. Zudem wird wohl der Sachbezug für E-Autos nicht mehr steuerfrei sein, sondern mit 0,75 Prozent von den tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeuges berechnet (maximal 960 Euro pro Monat).