Steuertipp: Verrechnungskonten von Gesellschaftern

Markt / 05.07.2026 • 08:05 Uhr
Steuertipp: Verrechnungskonten von Gesellschaftern

Experte Gerhard Fend zu den steuerlichen Änderungen.

Rankweil Am 10.6.2026 wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz veröffentlicht, die zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich bringt. Dabei kommt es auch zu einer strengeren Regelung betreffend die Verrechnungskonten von Gesellschaftern.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2027 sollen die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderungen gegenüber unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaftern (natürliche Personen) bis zum Ablauf des Bilanzstichtages ausgeglichen oder in eine Darlehensforderung umgewandelt werden. Die steuerliche Anerkennung als Darlehen orientiert sich dabei an den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Sie erfordert somit die Schriftlichkeit, entsprechende Sicherheiten, eine fremdübliche Laufzeit, eine fremdübliche Verzinsung und eine Bonitätsprüfung, bei der die Beteiligung an der Gesellschaft außer Acht zu lassen ist.

Erfolgt bis zum Ablauf des Bilanzstichtages kein Ausgleich des Verrechnungskontos und keine Umwandlung in eine Darlehensforderung, unterliegen die ausgewiesenen Beträge einer Ausschüttungsfiktion und somit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent, die innerhalb von 7 Tagen zu entrichten ist. Für Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent gibt es eine Bagatellregelung. Die Ausschüttungsfiktion soll in diesen Fällen nur dann greifen, wenn der Forderungsbetrag mehr als 50.000 Euro beträgt. Die neue Bestimmung soll erstmals für Wirtschaftsjahre gelten, die im Kalenderjahr 2027 enden.