Wichtige Steuertermine Ende September

Experte Peter Bahl über wichtige Steuerthemen, bei denen sich ein Blick auf den Kalender lohnt.
Rankweil Der 30. September 2026 ist für viele Unternehmen ein wichtiger Stichtag. Wer eine Umgründung rückwirkend zum 31. Dezember 2025 durchführen möchte, muss diese grundsätzlich bis Ende September beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anmelden. Ebenfalls bis 30. September können österreichische Unternehmen die Erstattung von Vorsteuern aus anderen EU-Ländern für das Jahr 2025 elektronisch über FinanzOnline beantragen.
Auch bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer lohnt sich ein Blick auf den 30. September. Ab 1. Oktober 2026 fallen für Nachzahlungen aus der Veranlagung 2025 Anspruchszinsen von 3,53 Prozent an. Wer eine Nachzahlung erwartet, kann diese Zinsen durch eine rechtzeitige freiwillige Anzahlung vermeiden. Entwickelt sich das laufende Jahr dagegen schlechter als erwartet, kann noch bis 30. September eine Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2026 beantragt werden.
Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet am 30. September grundsätzlich auch die Frist zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch. Unternehmen sollten daher jetzt prüfen, ob alle Unterlagen vollständig vorbereitet und eingereicht sind. Eine verspätete Offenlegung kann zu Zwangsstrafen führen. Damit bringt der September gleich mehrere wichtige Fristen, bei denen rechtzeitiges Handeln Kosten und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden kann.