Kündigung durch Vermieter

Miete / 26.09.2019 • 13:18 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Auch die Gründe für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt.foto: Shutterstock
Auch die Gründe für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt.foto: Shutterstock

Vermieter können ihre Mieter nicht einfach kündigen. Das österreichische
Mietrechtsgesetz (MRG) stärkt die Interessen der Mieter.

Recht Bei Wohnungen, die dem Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes unterliegen, dürfen Vermieter das Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes beenden. Wichtige gesetzliche Kündigungsgründe sind die Nichtbezahlung des seit acht Tagen fälligen Mietzinses trotz Mahnung. Falls der Mietzins spätestens während der Gerichtsverhandlung beglichen wird, wird die Kündigung in der Regel aufgehoben. Ein erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, z. B. wenn die Wohnung arg vernachlässigt wird, kann ebenfalls zur Kündigung führen. Probleme bekommen Mieter, die eine Wohnung komplett weitergeben oder untervermieten oder – da sie weitern Wohnraum besitzen, keinen Wohnbedarf haben. Die Untervermietung gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt ist ebenso ein Kündigungsgrund wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters oder der Vermieterin. Durch Tod der mietenden Person und das Fehlen von Eintrittsberechtigten endet der Mietvertrag ebenfalls. Achtung, auch wenn keine regelmäßige Verwendung der gemieteten Räumlichkeiten stattfindet, kann eine Kündigung ins Haus flattern – allerdings sind vorübergehende Abwesenheiten möglich.

Frist bei Eigenbedarf

Daneben gibt es auch im Mietvertrag schriftlich vereinbarte Kündigungsgründe. Bei Eigenbedarf reicht ein einfacher Bedarf des Vermieters als Kündigungsgrund nicht aus. Der Vermieter muss die Wohnung dringend für sich selbst oder seine Kinder bzw. Enkel benötigen. Ob diese Notsituation des Vermieters tatsächlich gegeben ist, wird von den Gerichten genau geprüft. Eigenbedarf kann vom Vermieter frühestens nach 10 Jahren ab Erwerb der Immobilie geltend gemacht werden.

Weitere Informationen auf

www.mietervereinigung.at

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