20er-Zone in Bregenz: Stadt verweigert Einsicht in Gutachten

In den vergangenen Wochen geriet die Verkehrspolitik der Landeshauptstadt vermehrt in den Fokus öffentlicher Debatten. Neben der Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen und der kontrovers diskutierten Fußgängerzone zieht eine weitere Regelung Aufmerksamkeit auf sich: die Verordnung der Tempo-20-Zone am Funkenbühel.
Bregenz Die Entscheidung der Stadt Bregenz, im Frühjahr 2023 auf den Straßen Funkenbühel und Am Stein die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h zu reduzieren, kam für die Anwohner überraschend. Seit der Umsetzung klagen viele von ihnen über “Abzocke” durch versteckt positionierte Radarfahrzeuge und stellen die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme infrage. Eine von der Bevölkerung initiierte Petition zeigt deutlich: Die Unzufriedenheit ist groß und die Begründungen der Stadt werfen Fragen auf.

Zweifel in der Bevölkerung
Die Verantwortlichen in Bregenz führen die Geschwindigkeitsreduzierung darauf zurück, dass „der Wunsch nach einer Tempo-20-Zone an den Straßen Funkenbühel und Am Stein ursprünglich von der dort ansässigen Bevölkerung ausging“. Ein daraufhin angefordertes verkehrstechnisches Gutachten, welches Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen umfasst habe, sei die Grundlage für diese Entscheidung gewesen, so die Stadt in einer Anfragebeantwortung.

Argument der Verkehrssicherheit
Laut Stadt gab es „ein sehr hohes Kfz-Aufkommen von teilweise bis zu 2000 Fahrzeugen pro Tag sowie häufige Überschreitungen der damals zulässigen Höchstgeschwindigkeit“. Außerdem wird in der Stellungnahme auf die räumlichen Gegebenheiten hingewiesen: Die betroffenen Straßen seien nur durch schmale Gehwege oder Bodenmarkierungen von der Fahrbahn getrennt, was den Verkehrsraum subjektiv verenge und zu gefährlichen Überholmanövern geführt habe.
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Eine Recherche der VN bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg ergab, dass zwischen 2022 und 2024 keine Unfälle auf den betroffenen Straßen verzeichnet wurden. Die Tatsache, dass es sich bei den betroffenen Straßen um einspurige handelt, lässt die Begründung der Stadt bezüglich Überholmanövern fragwürdig erscheinen.

Schulwegsicherheit fraglich
Ferner führt die Stadt die Sicherheit der Schulwege als zusätzlichen Grund für die Maßnahme an. Jedoch berichten Anwohner, dass kaum Schüler die Straßen zu Fuß nutzen, während „Elterntaxis“ häufig die Route befahren würden. Ein VN-Lokalaugenschein zeigt, dass die Hauptbewegung der Schüler über die Bushaltestelle „Dorf Rieden“ Richtung Haldenweg erfolgt und nicht entlang der betroffenen Einbahnstraßen.

Willkür bei Straßenauswahl?
Die Wahl der Straßen für die Tempo-20-Zone wird von vielen Anwohnern als willkürlich wahrgenommen. Während für den zweispurigen Abschnitt “Funkenbühel” die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h herabgesetzt wurde, bleibt der ähnlich gestaltete Abschnitt “Am Stein” bei einem Limit von 30 km/h. Beide Abschnitte sind mit baulich getrennten Gehsteigen ausgestattet und weisen ein vergleichbares Verkehrsaufkommen auf. Auch der Haldenweg, eine schmalere Parallelstraße ohne Gehsteig, die für den Gegenverkehr offen ist, behält trotz intensiver Nutzung durch Schüler und Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
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Fazit: Mehr Fragen als Antworten
Die Situation rund um den Funkenbühel und die Einführung der Tempo-20-Zone lässt einige Fragen offen. Im Sinne der Transparenz und im Interesse der Bevölkerung hätten die VN gerne Einsicht in das Gutachten der zuständigen Sachverständigen erhalten oder die offenen Fragen direkt mit ihnen besprochen. Leider wurde diese Anfrage ohne nähere Begründung von der Stadt Bregenz abgelehnt.