Exekutionstitel wegen 90 Cent: Das sagt die GIS

Bei der letzten Überweisung vergaß der Dornbirner auf den Centbetrag. Die GIS verteidigt ihr Vorgehen.
Dornbirn Herbert Libiszewski erhielt Ende November einen “vollstreckbaren Rückstandsausweis” der GIS. Sollte der 57-Jährige nicht bis zum 22. Dezember zahlen, werde dieser vollstreckbar und stelle einen “Exekutionstitel nach § 1 der Exekutionsordnung” dar. Sprich, die Mahnung kann direkt ans Gericht und von dort zum Gerichtsvollzieher gehen. Die offene Summe: 0,90 Euro.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Die Rundfunkteilnehmer erhalten Vorschreibungen über die Rundfunkgebühren samt damit verbundener Abgaben und Entgelte. Bei nicht- oder nicht fristgerechter Zahlung versendet die GIS entsprechend weitere Zahlungsaufforderungen und verrechnet für den Verwaltungsaufwand einen Säumniszuschlag von zehn Prozent des ausständigen Betrags. “Bei zwei erst nach der Zahlungsfrist gezahlten Vorschreibungen beträgt die Summe der Säumniszuschläge Euro 8,98. (2 Säumniszuschläge). Diese Säumniszuschläge sind auch zu entrichten, wenn der Rundfunkteilnehmer nur die Vorschreibung bezahlt – die Säumniszuschläge bleiben weiterhin bestehen. Wenn eine Vorschreibung allerdings nicht vollständig einbezahlt wird, wird der Differenzbetrag gemahnt. Dies allerdings nur dann, wenn die Gesamtsumme über einem Mindestbetrag liegt, wie hier auf dem mitgeschickten Bild ersichtlich”, erklärt sich die GIS in diesem Fall mit Verweis auf den Exekutionstitel.

Es müsse in diesem Fall dementsprechend bereits eine Mahnung gegeben haben, verteidigt sich die GIS. Hinzu kommt, dass die Einmahnung ausstehender Summen über große Teile automatisiert ablaufe: “Die GIS (bzw. künftig OBS) arbeitet mit Millionen von Datensätzen, weshalb gewisse Parameter im System hinterlegt werden müssen, wonach Mahnungen erstellt werden. Nicht jeder Fall kann daher einzeln geprüft werden.”
Auf den Centbetrag vergessen
Libiszewski wunderte sich über die Pfändungsandrohung, allein schon da er erst zwei Wochen zuvor einen Voranschlag zum Bezahlen erhielt. Mit 7. Dezember wurden 22,45 Euro schlagend. Die fehlenden 90 Eurocent von der vorausgegangenen Rechnung einfach hier noch einmal aufführen und so einzufordern, stellte offensichtlich keine Option dar, wäre aber für ihn angesichts der niedrigen Summe naheliegend gewesen. Für ihn ist die Mahnung mit Säumniszuschlägen in Höhe von beinahe 1000 Prozent der ausstehenden Summe eine “Lachnummer”.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von APA Livecenter angezeigt.
Der GIS-Beitrag, wie auch die im Jänner kommende Haushaltsabgabe, setzen sich aus dem Programmentgelt des ORFs und mehreren Gebühren zusammen. In einigen Bundesländern, Vorarlberg zählt nicht dazu, kommen noch Landesgebühren dazu.