Radlobby legt sich mit der Landesregierung an

06.02.2024 • 17:15 Uhr
Bei den Ried-Rad-Ritterspielen werden verschiedene Stationen angefahren. <span class="copyright">Radlobby</span>
Bei den Ried-Rad-Ritterspielen werden verschiedene Stationen angefahren. Radlobby

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Zweiter Anlauf am Landesverwaltungsgericht.

Bregenz Nächste Runde im Streit Radlobby Vorarlberg versus Land. Am Donnerstagvormittag fand am Landesverwaltungsgericht in Bregenz die mündliche Verhandlung über die Beschwerde der Radlobby gegen einen Bescheid und ein Schreiben der Vorarlberger Landesregierung statt. Auslöser der gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine nicht genehmigte Sperre der Riedstraße.

Rückblick: Die Radlobby plante, im Sommer 2022 die Riedstraße für die „Ried-Rad-Ritterspiele“ sperren zu lassen. Während im Jahr davor ein nahezu identer Antrag genehmigt wurde, lehnte das Land den Antrag diesmal ab. Die Radlobby beschwerte sich daraufhin beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg. Ohne Erfolg. Die Kontrollinstanz für alle in Vorarlberg anfallenden Verwaltungsangelegenheiten wies die Beschwerde zurück, weil laut der Begründung der Termin für die Veranstaltung bereits verstrichen war und damit die Erreichung des Verfahrenszieles, nämlich eine Bewilligung für die Veranstaltung, für den Verein keinen objektiven Nutzen gehabt hätte. Die Radlobby bekämpfte die Entscheidung. Diesmal mit Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien stellte fest, dass die Beschwerde begründet ist. Das Landesverwaltungsgericht habe die Radlobby in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt. Der Beschluss müsse daher aufgehoben werden, so die Begründung. Am Donnerstag hieß es daher zurück an den Start.

Die Radlobby (im Bild Veronika Rüdisser) ist die Interessenvertretung des Alltagsradverkehrs. <span class="copyright">Radlobby</span>
Die Radlobby (im Bild Veronika Rüdisser) ist die Interessenvertretung des Alltagsradverkehrs. Radlobby

Andere Veranstaltung

Die Interessenvertretung des Alltagsradverkehrs wollte die Veranstaltung im Jahr 2022 nach Paragraf 82 der StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken) genehmigen lassen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Straßen gemäß Land nicht zu verkehrsfremden Zwecken benützt werden. Woher man das wisse, will Richter Otto Pathy von der Vertreterin des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wissen. „Aus vorhergehenden Veranstaltungen. Die Plan-b-Gemeinden machen diese Veranstaltung seit 2016, und es hat noch nie eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung gegeben“, entgegnet sie. Der Rechtsvertreter der Radlobby, Christian Wirthensohn, wirft ein, dass es sich bei der ursprünglichen Veranstaltung im Jahr 2021 nicht um den Ried-Rad-Tag, sondern um eine andere Veranstaltung gehandelt habe. „Die Landesregierung und die BH Dornbirn sind immer davon ausgegangen, dass der Veranstalter die Plan-b-Gemeinden sind“, meint die Vertreterin des Landes.

„Das Interessante für uns wäre, warum die Landesregierung idente Anträge unterschiedlich beurteilen darf. Warum kann beim Ried-Rad-Tag der Plan-b-Gemeinden diese Sperre stattfinden und bei den Ried-Rad-Ritterspielen nicht? Wir hätten gerne Rechtssicherheit, damit wir wissen, wie wir den Antrag stellen müssen, damit wir die Veranstaltung durchführen können“, hält Veronika Rüdisser, Vorstandsmitglied der Radlobby, fest. Richter Otto Pathy fragt: Ist die Landesregierung der Meinung, dass es für das, was die Radlobby macht, eine solche Verordnung für die Sicherheit des Verkehrs nicht braucht? Wo habe ich die Rechtsgrundlage für diese Verordnung? „Wenn ich die Veranstaltung ohne Umleitung machen würde, würde es wahrscheinlich Probleme geben“, merkt er an. Laut Land hätte die Radlobby die Veranstaltung trotz abgelehntem Antrag durchführen können. „Wenn sie radeln möchten mit ihrer Radlobby, dann können sie radeln, zu zehnt, zu hundert. Es braucht keine Bewilligung und keine Verordnung.“ Die Entscheidung ergeht in „zwei bis drei Monaten“ schriftlich.

„Das Interessante für uns wäre, warum die Landesregierung idente Anträge unterschiedlich beurteilen darf. Warum kann beim Ried-Rad-Tag der Plan-b-Gemeinden diese Sperre stattfinden und bei den Ried-Rad-Ritterspielen nicht? Wir hätten gerne Rechtssicherheit, damit wir wissen, wie wir den Antrag stellen müssen, damit wir die Veranstaltung durchführen können”, hält Veronika Rüdisser, Vorstandsmitglied der Radlobby, fest. Richter Otto Pathy fragt: Ist die Landesregierung der Meinung, dass es für das, was die Radlobby macht, eine solche Verordnung für die Sicherheit des Verkehrs nicht braucht? Wo habe ich die Rechtsgrundlage für diese Verordnung? „Wenn ich die Veranstaltung ohne Umleitung machen würde, würde es wahrscheinlich Probleme geben”, merkt er an. Laut Land hätte die Radlobby die Veranstaltung trotz abgelehntem Antrag durchführen können. „Wenn sie radeln möchten mit ihrer Radlobby, dann können sie radeln, zu zehnt, zu hundert. Es braucht keine Bewilligung und keine Verordnung.” Die Entscheidung ergeht in „zwei bis drei Monaten” schriftlich.