Prüfer für “Pflegefall” sind gefunden

Landesvolksanwalt und Patientenanwalt nehmen Heimaufsicht und Fall in Hard ins Visier.
Bregenz Die von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker angekündigte neuerliche Prüfung im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Hungertod eines 89-Jährigen im Heim der SeneCura in Hard ist aufgegleist. Landesvolksanwalt Klaus Feurstein und Patientenanwalt Alexander Wolf werden sich der Sache annehmen. „Der Landesvolksanwalt prüft die Pflegeaufsicht des Landes, der Patientenanwalt befasst sich noch einmal mit dem Fall sowie dem SeneCura-Heim“, erklärte Wiesflecker das weitere Vorgehen. Da ihre Abteilung den Landesvolksanwalt nicht selbst beauftragen kann, wird Feurstein im Rahmen eines sogenannten amtswegigen Verfahrens tätig. Der Patientenanwalt wiederum kann über das Mandat, das von der Familie des Verstorbenen bekam, agieren. Die Konstellation passt für Katharina Wiesflecker: „Es prüfen zwei unabhängige Institutionen, wobei jede von ihnen einen konzentrierten Fokus auf das jeweilige Thema hat.“ Mit einem Ergebnis von Seiten des Patientenanwalts rechnet sie bis Herbst. Beim Landesvolksanwalt lasse sich kein Zeitraum benennen.

Befugnisse geregelt
Nach Bekanntwerden des von Dossier aufgedeckten und auch in den VN veröffentlichten Falls liefen die politischen Rädchen heiß. „Wenn man dem vorliegenden Gutachten nicht vertraut, soll sich das nochmals jemand anschauen“, begründet Katharina Wiesflecker (60, Grüne) die Einsetzung einer neutral besetzten Kommission. Erst spießte es sich allerdings an der Befugnis, Einschau in die Unterlagen zu bekommen. Es gilt nämlich, auch Persönlichkeitsrechte zu wahren. Eine Nachfrage bei der OPCAT-Landesstelle in Innsbruck, die für Tirol und Vorarlberg zuständig ist, ob dortige Mitarbeitende das übernehmen könnten, wurde negativ beschieden. Bei der OPCAT handelt es sich um ein von der Volksanwaltschaft durchgeführtes Menschenrechtsmonitoring. Vorarlberg verfügt über keine eigene Landesstelle mehr. Das Problem: Die OPCAT kann nicht nachprüfend kontrollieren, sondern ist präventiv tätig. Derzeit wird beispielsweise die palliative Versorgung in Pflegeheimen einer gründlichen Kontrolle unterzogen. Nach der Absage durch die OPCAT kam es dann zu einer Regelung mit dem Landesvolksanwalt bzw. dem Patientenanwalt.

Personalstandsberichte
In Vorarlberg gibt es 48 Pflege- und Seniorenheime. Ein Heim ist derzeit wegen Um- und Neubau geschlossen. Die Auslastung liegt bei 90 Prozent, das heißt 2344 Betten sind aktuell belegt. Der Personalstand liegt bezogen auf die verschiedensten Dienstverhältnisse bei etwa 2000 Personen. Die Heimaufsicht des Landes beschäftigt vier Arbeitnehmer. Laut Gesetz muss ein Heim spätestens nach drei Jahren kontrolliert werden. „Liegen Beschwerden oder Hinweise auf Unzulänglichkeiten vor, wird das Land von sich aus tätig“, erklärt Katharina Wiesflecker. Ihr Ressort verlangt zudem monatlich einen Bericht über den Personalstand. Der nach wie vor geltende Aufnahmestopp im SeneCura-Heim in Hohenems-Herrenried ist dem Umstand geschuldet, dass sich die Personalsituation dort laut Wiesflecker noch nicht entsprechend verbessert hat. Sie würde sich insgesamt wünschen, dass das Personal die Möglichkeit der Überlastungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber stärker einsetzt. Der muss in einem solchen Fall für eine Verbesserung der Situation sorgen, jedoch keine Meldung an das Land machen.