Für Versicherungsbetrug Daumen abgehackt

14.01.2025 • 15:44 Uhr
Gericht Daumen abgehackt
Auf dem Foto ist der Angeklagte (verpixelt) neben seinem Verteidiger zu sehen. Eckert
 

Rentner trennte sich mit Absicht Finger ab, um 320.000 Euro zu erlangen.

Feldkirch Ein 65-jähriger Rentner musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Versicherungsbetruges verantworten. Der Mann hatte in einem Zivilprozess seine Unfallversicherung auf Leistung geklagt, nachdem diese seiner Forderung nicht nachgekommen war. Für den Fall der Dauerinvalidität wären ihm nämlich 320.000 Euro aus der Unfallversicherung zugestanden. Die Versicherung war knapp ein halbes Jahr vor dem Unfall abgeschlossen worden. Nach Schilderung des bisher Unbescholtenen, hatte er an jenem Augusttag in Rankweil an der Frutz Holz gesammelt um Landjäger zu grillen. Bei dem Versuch, einen Ast zu spalten, sei er abgerutscht und habe sich den Daumen abgetrennt. Eine Version, deren Glaubwürdigkeit man durch zwei Gerichtssachverständige überprüfen ließ.

Medizinisch unmöglich

Sowohl der Gerichtsmediziner Walter Rabl als auch der Unfallchirurg Michael Osti kamen bei ihrer Expertise zu dem Ergebnis, dass es sich um Selbstverstümmelung handeln muss. Rabl spricht von einer Wahrscheinlichkeit zwischen 95 und 99 Prozent. So wie der Rentner den Hieb schilderte, nämlich dass der Daumen nirgends auflag, wäre der Daumen nach hinten weggekippt. Doch der Finger hatte eine glatte Schnittfläche, was darauf hinweist, dass der Daumen aufgelegen war und dann mit einem kräftigen Schlag abgetrennt wurde.

Haft und Geldstrafe

Verteidiger Edgar Düngler hatte für Freispruch plädiert. „Mein Mandant hat eine monatliche Nettorente von 2500 Euro, er hat keine Schulden, ist nicht spielsüchtig“, sieht Düngler keinen Grund, warum sich sein Klient einen Finger abtrennen sollte. Richterin Verena Wackerle hat allerdings einige Gegenargumente in der Urteilsbegründung bereit. Am überzeugendsten seien die übereinstimmenden Gutachten der Mediziner. Dann der Abschluss der Versicherung kurz vor dem angeblichen Unfall und zu guter Letzt habe der Versicherungsmakler ausgerechnet am Beispiel eines fehlenden Daumens vorgerechnet, welche finanzielle Leistung seitens der Unfallversicherung erbracht werden würde. Die Sanktion wird bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren mit zwölf Monaten bedingter Haft sowie 21.600 Euro unbedingter Geldstrafe bemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.