Urteil im Vergewaltigungsprozess gefallen

15.01.2025 • 18:26 Uhr
Gericht
Der Angeklagte bei der Vorführung in den Gerichtssaal.eckert

Unbedingte Strafe: Geschlagen, bedroht und zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen.

Feldkirch Es war ein langer Prozess und ein umfangreiches Beweisverfahren, bevor der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger zu einem Urteil kam. Die Aussagen von Täter und Opfer standen völlig im Widerspruch zueinander. Der 44-jährige, bislang unbescholtene Rumäne stellte sich als völlig unschuldig dar, schilderte die Ehe als normal, die Beziehung als gut und sich selbst als fürsorglichen, aufopfernden Ehemann. Das Opfer, die heute knapp 40-jährige Ex-Gattin, hingegen schildert Jahre der Gewalt, dominiert von Eifersucht, Kontrolle und Drohungen. Selbst nach der Scheidung kam es noch zu Gewaltausübung, die in einer Vergewaltigung im Keller des Mannes gipfelte.

Die Verteidigung führt an, die Frau habe an psychischen Problemen gelitten. Und zwar auch an solchen, die Menschen dazu veranlassen, zu lügen. Der Angeklagte kann sich nur Eifersucht als Motiv erklären. Er habe eine neue Frau gefunden, vielleicht habe das die Ex-Gattin nicht verkraftet. Doch der Senat kann dieser Seite der Argumentation nichts abgewinnen. Zu detailliert und nachvollziehbar sind die Schilderungen des Opfers und deshalb wird ihm geglaubt. Es erzählt, wie es mit 16 Jahren in Rumänien den Mann kennenlernte, mit 18 zu ihm zog und auch heiratete. Doch bereits vor der Hochzeit fehlte der Respekt. Der Mann ohrfeigte seine künftige Ehefrau und auch später in der Ehe gab es immer wieder Gewalt und Demütigungen. Zwei gemeinsame Kinder kamen zur Welt, doch dadurch besserte sich die Lage nicht.

Launenhaftigkeit

Das Opfer beschreibt den Mann als launisch. Sex habe ihr Gatte immer als „Pflicht“ gesehen, die sie als Frau gefälligst erfüllen müsse. Sie seien kein Team gewesen, er habe angeschafft, sie musste gehorchen. Keine Freunde, kein eigenes Konto. Als sie zum dritten Mal schwanger war, habe er sie zum Abbruch der Schwangerschaft gezwungen. „Ich werde Deine Kinder nach Rumänien entführen, Du wirst sie nie wieder sehen“, drohte er. Es kam zur Scheidung, doch das war nicht das Ende. „Wenn Du nicht zurückkommst, wirst Du schon erleben, was dann passiert“, so der Mann. Im November 2023 vergewaltigte er seine Ex-Frau in einem Keller.

Vergewaltigung, schwere Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung und fortgesetzte Gewaltausübung bescherten dem Gewalttäter eine unbedingte Haft von vier Jahren. Opferanwältin Eva Müller beantragte Entschädigung für das Opfer. Sie wurde in Höhe von 7000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.