Freizeitsportler aufgepasst: Das kostet der Rettungseinsatz auf und abseits der Skipiste

Der Rettungshubschrauber ist kein gewöhnliches Rettungsfahrzeug. Und ein Freizeitunfall ist für die Versicherungen kein gewöhnlicher Unfall.
Bludenz Oft geht ihm eine Kollision auf der Skipiste voraus, nach der Behandlung folgt oft die Überraschung: Der Transport mit einem Rettungshubschrauber von der Piste ins Krankenhaus ist nicht kostenlos für das Unfallopfer.

Denn die gesetzlichen Sozialversicherungsträger zahlen für den Hubschraubereinsatz nur im Rahmen der Grundversorgung. Solche “ASVG-Einsätze” umfassen etwa Herzinfarkte, Schlaganfälle, Verkehrs- oder Arbeitsunfälle. “Sportunfälle bewegen sich außerhalb der medizinischen Grundversorgung”, warnt Martin Burger von der Bergrettung Vorarlberg – und man flog heuer gefühlt mehr Sporteinsätze als in den vergangenen Jahren.
Die Kosten darf man nicht unterschätzen: Ein Rettungsflug mit einer Flugzeit von 20 Minuten vom Stützpunkt über den Unfallort bis ins Krankenhaus kostet dem Patienten mit Nebenkosten wie einer vorgeschriebenen Blockzeit des Helikopters 4600 Euro. Kommt noch eine Bergung per Tau oder Rettungswinde hinzu, spricht man von Kosten von 6000 Euro und mehr. Es kam daher auch schon vor, dass Patienten angesichts der Kosten den Transportflug verweigerten.
Freizeitunfälle aus eigener Tasche
Dass Freizeitunfälle nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen, gilt nicht nur für den Hubschraubereinsatz. Wer beim Wandern oder Skifahren verunglückt, muss ohne Zusatzversicherung also seine Rettung selbst bezahlen, so will es das Rettungsgesetz. Dies gilt für jeden Rettungseinsatz, ungeachtet des Hubschraubereinsatzes.

Der oft risikoreiche Einsatz etwa der ehrenamtlichen Bergretter wird in Pauschalsätzen abgerechnet. Ein kleiner Einsatz mit geringem Aufwand beginnt bei einem Stundensatz von 155 Euro, ein Großeinsatz mehrerer Ortsstellen wie eine Suchaktion liegt bei 1010 Euro pro Stunde.
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Entsprechend rentiert sich eine Unfallversicherung oder die Mitgliedschaft in einem Alpenverein, die oft ähnliche Leistungen bieten. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, welche sogenannten Bergekosten tatsächlich übernommen werden. Nicht nur der Unfall, sondern auch die Bergnot muss abgedeckt sein, warnt Bergrettung-Geschäftsstellenleiter Burger gegenüber den VN: “Wir können eine vernünftige Versicherung mit Deckung der Bergungskosten oder zum Beispiel die Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung, die Mitgliedschaft bei alpinen Vereinen, ÖSV, etc. wärmstens empfehlen.”
So ist im Schutzbrief des ÖAMTC zwar die Rettung per Hubschrauber abgesichert, jedoch nicht die terrestrische Rettung in Bergnot. Kreditkarten und die damit verbundene Reiseversicherung greifen nur dann, wenn es sich wie angedeutet um eine Reise handelt. Vereine, die hier ihren Förderern eine Kostenübernahme anbieten, sind etwa der Alpenverein, die Naturfreunde und auch die Bergrettung selbst.
Auch die Polizei stellt eine Rechnung

Wer sich darauf verlässt, dass zumindest die Rettung durch den Polizeihubschrauber gratis ist, irrt sich. Diese übernimmt Bergeflüge von Unverletzten und Verstorbenen, um die Notarzthubschrauber zu entlasten. Seit Mai 2018 ist auch die Bergung durch die “Libelle” zu verrechnen, wenn die Geretteten aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit in eine Notsituation gerieten. Dies reicht von einer Missachtung von Wetterwarnungen wie Lawinenberichte bis hin zu ungeeigneter Ausrüstung oder Beeinträchtigung durch Alkohol. Die Kosten orientieren sich an den geleisteten Flugminuten und bewegen sich daher ebenfalls im mittleren vierstelligen Bereich.