Stadttunnel-Gegner bleiben vor Gericht erfolglos

VwGH wies Beschwerde zum Stadttunnel Feldkirch ab.
Feldkirch, Wien Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision einer Feldkircher Grundeigentümerin gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Die Frau hatte beantragt, dass die Bauarbeiten am Stadttunnel Feldkirch erst beginnen dürften, wenn alle notwendigen Grundstücksrechte vorliegen. Die Landesregierung versichert jedoch, dass sie dies bereits tut, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Sowohl die UVP-Behörde als auch das Bundesverwaltungsgericht haben Entscheidungen gegen die Tunnelgegner getroffen.
Keine Rechtsfrage
Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass ihr Grundstück erst nach Einräumung eines Zwangsrechts für die Bauarbeiten genutzt werden dürfe. Zudem fehle eine klare Regelung für ihren Fall, weshalb sie sich durch eine Feststellungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Rechtssicherheit erhofft hatte. Der Verwaltungsgerichtshof entschied Anfang Jänner jedoch, dass keine grundsätzliche Rechtsfrage vorliege. Laut ständiger Rechtsprechung kann eine Feststellungsentscheidung nicht dazu dienen, den Inhalt eines bereits rechtskräftigen Genehmigungsbescheids zu interpretieren. Zudem bestehe für die Beschwerdeführerin kein rechtlich relevantes Interesse an einer solchen Entscheidung, da wirtschaftliche Nachteile allein nicht ausreichen, um eine Rechtsgefährdung zu begründen. Auch der Antrag der mitbeteiligten Parteien auf Aufwandersatz wurde abgewiesen. Damit bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Die Bauarbeiten am Stadttunnel Feldkirch können fortgesetzt werden.
Baustopp im Sommer
Im vergangenen Jahr musste der Bau des Stadttunnels bereits kurzzeitig pausieren, da die erforderlichen Grundstücksrechte nicht vollständig vorlagen. Seitens des Landes wurde dies als üblicher Vorgang und Teil von Optimierungen bezeichnet. Die SPÖ hat dazu kürzlich eine Anfrage im Landtag eingebracht.