Deshalb lässt das tödliche Bootsunglück noch viele Fragen offen – hier der neueste Stand

Vorarlberger Schiffsführer (26) nach Unfalltragödie auf dem Bodensee noch immer nicht einvernommen.
Bregenz Am 11. Oktober dieses Jahres rammte ein mit vier Personen besetztes Motorboot aus Vorarlberg beim Rheinspitz ein Segelboot, auf dem sich ein Ehepaar aus Deutschland befand. Durch die Wucht der Kollision kenterte das Segelboot. Eine 57-jährige deutsche Frau erlitt dabei tödliche Verletzungen (die VN berichteten).
Schwerer Schock
Der 26-jährige Vorarlberger Motorboot-Kapitän erlitt – wie sämtliche anderen Unfallbeteiligten – damals einen schweren Schock. Er musste ins Landeskrankenhaus Rankweil eingeliefert werden. Was die Ermittlungen von der ersten Stunde an als äußerst problematisch gestaltete – und zwar bis heute, mehr als einen Monat später nach der Unfalltragödie. Denn laut Anfrage der VN an die Landespolizeidirektion Vorarlberg am vergangenen Mittwoch konnte der Schiffsführer bis dato noch nicht zu seiner Verantwortung einvernommen werden.
Fest steht jedoch, dass der Dornbirner zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert war. Allerdings gilt auch als sicher, dass sein Motorboot damals mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
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Gutachten noch ausständig
Um mehr Licht auf den Unfallhergang werfen zu können, beauftragte die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Doch auch diese Expertise ist noch ausständig.
Zwar haben seitens der Polizei inzwischen Einvernahmen von weiteren Unfallbeteiligten stattgefunden, doch immer noch konnten nicht sämtliche notwendigen Vernehmungen durchgeführt werden.
Bislang kein Abschlussbericht
Aus diesen Gründen liegt die Klärung der Schuldfrage noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Sie muss erst den Abschlussbericht der polizeilichen Ermittler abwarten, der bislang nicht an die Anklagebehörde übermittelt worden ist.