Parfums gestohlen und Schaffner geschlagen

17.05.2026 • 14:34 Uhr
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eckertDer Jugendliche kam aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes mit einem blauen Auge davon.

Ein Rumäne (15) musste sich nicht nur wegen Ladendiebstahls vor Gericht verantworten.

Feldkirch Eine 53-jährige Rumänin wurde am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Ladendiebstähle verurteilt, ebenso ihre 21-jährige Tochter. Sie stahlen Kosmetika aus einer Drogerie, Schmuckstücke und Kleidung im Wert von über 600 Euro.

Zur gleichen Zeit saß ein 15-jähriger Rumäne vor Richter Dietmar Nußbaumer. Auch ihm wurden mehrere Ladendiebstähle vorgeworfen. Parfumtester, Alkohol aus einem Supermarkt – die Filiale schloss sich bei Gericht mit einem Teilschadensersatzbetrag in Höhe von 100 Euro an. Dann war da noch ein 17-jähriger Landsmann angeklagt, doch der hatte es vorgezogen, sich noch rechtzeitig nach Rumänien abzusetzen. Nun muss er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. Ob er je vor Gericht gestellt wird, ist fraglich.

Völlig unbeeindruckt

In vielen Drogerien gibt es keine Tester mehr, das betrifft vor allem hochpreisige Parfums, die oft über 100 Euro kosten. Auch leere Verpackungen stehen in den Regalen. “Die original verpackte Ware ist an der Kassa erhältlich”, weist ein Schild dem Kunden den Weg. “Doch egal wie wir die Waren sichern, immer wieder werden sie gestohlen”, räumte eine Angestellte einer Drogeriekette als Zeugin vor ein. Der 15-jährige Angeklagte zeigte sich unbeeindruckt. Er ist erst seit wenigen Monaten in Österreich. “Ich war damals ein anderer Mensch”, behauptete der Junge, der auf einen Schulplatz wartet. Nach den Vorfällen sollte er sich bei der Jugendgerichtshilfe melden. Doch das hielt er nicht für nötig.

Gemeinnützige Leistungen

Auch fürs Zugfahren wollten der 15-Jährige und drei seiner Kollegen nicht bezahlen. Als sie vom Schaffner erwischt wurden, drohte der Teenager dem ÖBB-Bediensteten und schlug ihn sogar. Bislang blieb der junge Mann ohne Vorstrafe und auch dieses Mal schlüpfte er aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes mit einem blauen Auge durch. Da er kein Geld hat, wurde er zu gemeinnützigen Leistungen verpflichtet. 80 Stunden muss er in einer geeigneten Einrichtung zur Hand gehen. Leistet er die Stunden nicht zur Gänze ab, läuft das Verfahren weiter und andere Sanktionen kommen zum Tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.