Amoklauf an Schule geplant

17-jähriger Angeklagter bekannte sich als Fan von Hitler und US-Amokschützen.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ist erst siebzehn Jahre alt, doch der Justiz bereits bekannt. Schon einmal kreisten seine Gedanken und Fantasien um Amoklauf und Gräueltaten. Nun sitzt er vor einem Schwurgericht, der größten Gerichtsbesetzung, die das Gesetz kennt. Aber nicht wegen des Amoklaufes, sondern weil der Junge Hitler gut fand und dies öffentlich auch mehrfach kundtat.
Dass beide Themenbereiche miteinander zusammenhängen, zeigt sich daran, dass er einen Amoklauf an einer Koblacher Schule durchziehen wollte. An einem 30. April, dem Todestag des einstigen “Führers”. Er hatte angeblich bereits Listen verfasst, wer getötet werden sollte und wie er genau vorgehen wollte.
Hitler als Vorbild
“Gut, dass Adolf Hitler die Ausländer weggeschafft hat”, äußert der Teenager vor Gericht seine Einstellung. Hitler wäre als Präsident von Österreich geeignet gewesen, meint er an anderer Stelle. Der Ex-Schüler schwärmt von einem “neuen Reich” ohne “Schwuchteln”, er plante sogar, einen “Song” zu komponieren, in dem er seine Ansichten mitteilen wollte. Veröffentlicht wurden die verbotenen Inhalte zum Teil im Internet. Wurde ein Account gesperrt, eröffnete er einen neuen.
“88” – die kodierte Form von “Heil Hitler” – findet sich in seinen Geräten. Die Acht bezeichnet das “H” im Alphabet als achten Buchstaben. Er findet gut, wenn sich amerikanische Nazis auf die Fahnen heften, “die Zukunft weißer Kinder zu sichern”.
Minutiöse Ermittlungen
“Minutiöse Ermittlungen waren nötig, um Anklage zu erheben”, so Staatsanwältin Konstanze Erath in ihrem Eröffnungsplädoyer. Schlussendlich brachte ein Vorfall im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Schulreferates den Stein ins Rollen. Dort erzählte der Schüler seinen Kollegen, dass er einen Amoklauf plane. Als sich der junge Mann wegen Suizidgedanken im Landeskrankenhaus Rankweil aufhielt, bastelte er sich ein Hakenkreuzemblem und trug es dort öffentlich.
Engagierte Bewährungshilfe
Verteidiger Manuel Dietrich unterschätzt die Schwere der Vorwürfe nicht, sein Mandant zeigt sich geständig und Dietrich lobt das Engagement der Bewährungshilfe, die sich sehr um den Jugendlichen bemühe.
Was genau in diesem Jungen vor sich geht, ist schwierig zu ergründen. Die Öffentlichkeit wird bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Dass “Sucht” ein Teil des Problems zu sein scheint, wird in der Weisung, sich einer ambulanten Suchtberatung zu unterziehen, deutlich. Der junge Mann wird wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz sowie Gutheißung von Straftaten und gefährlicher Drohung zu neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Justiz hat nun ein Auge auf ihn, beim nächsten gröberen Vorfall oder Verstoß gegen die Bewährungs- oder Suchtberatungsauflagen werden die neun Monate Haft fällig. Das Urteil ist rechtskräftig.