Registrierungspflicht für Forenposter soll ab 2020 gelten

Die Bundesregierung bringt das digitale Vermummungsverbot auf Schiene.
Wien Die Regierung hat die Registrierungspflicht für Nutzer von Onlineforen auf den Weg gebracht. Demnach sollen Zeitungen, aber auch Plattformen wie Facebook verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym (Nicknames) verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.
Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als digitales Vermummungsverbot und als Maßnahme gegen Hasspostings im Netz. Experten haben allerdings schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei, und zwar unter anderem deshalb, weil Hacker in die Server von Onlinemedien eingedrungen sind und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen haben.
Wie Medienminister Gernot Blümel am Mittwoch im Ö1-“Morgenjournal” sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Damit würde es, den Beschluss im Herbst vorausgesetzt, für die österreichischen Tageszeitungen gelten, aber auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FP-nahe wie “Unzensuriert.at”. Man wolle nämlich Start-up-Gründungen nicht behindern, so Blümel.
Ein Entwurf für das Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Die Registrierung der User kann den Plänen zufolge z. B. durch eine Identifizierung via Handynummer geschehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.
Der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie verweist im “Standard” allerdings auf mögliche Verfassungsprobleme. Der Plan verstößt aus seiner Sicht sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte. Dies deshalb, weil die E-Commerce-Richtlinien der EU vorsehen, dass Dienstanbieter im Netz lediglich dem Recht des Herkunftslandes unterliegen. Österreich dürfte ausländischen Anbietern demnach keine strengeren Vorgaben machen als das jeweilige Heimatland. Sollten heimische Anbieter strenger behandelt werden als ausländische, würde das wiederum den Gleichheitssatz der österreichischen Verfassung verletzten, argumentiert Feiler.