Maßnahmenvollzug für terroristische Wiederholungstäter

Politik / 29.05.2021 • 13:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Maßnahmenvollzug für terroristische Wiederholungstäter
„Der Maßnahmenvollzug für psychisch Kranke ist nicht menschenrechtskonform”, sagt Justizministerin Alma Zadic. APA

Kostengünstige Reform geplant. Überprüfung von Unterbringungen soll Entlastung schaffen.

Wien Aus den Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher werden forensisch-therapeutische Zentren. Zusätzliches Geld, welches der ehemalige Justizminister Clemens Jabloner für Verbesserungen im Maßnahmenvollzug gefordert hatte, ist nicht vorgesehen, wie die kürzlich präsentierten Reformpläne der Bundesregierung zeigen. Justizministerin Alma Zadić widerspricht in ihrem Interview bei „Vorarlberg live“ am Donnerstag. Allein in die Anstalt in Göllersdorf würden 75 Millionen Euro investiert.

Perspektive geben

Der Maßnahmenvollzug für psychisch Kranke sei derzeit nicht menschenrechtskonform, sagt die Ministerin: „Es ist wichtig, bei Menschen auf Therapie und Betreuung zu setzen und ihnen eine Perspektive zu geben, doch wieder Fuß fassen zu können.”

Im Rahmen des Maßnahmenvollzugs werden unter anderem Personen untergebracht, die aufgrund psychischer Erkrankungen unzurechnungsfähig sind, oder die ihre Haftstrafen bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Künftig sollen die Unterbringungen jährlich überprüft werden und mögliche Entlassungen den Maßnahmenvollzug entlasten. Der Anwalt Peter Kolba fordert indes sofortige Freilassungen: „Es ist ungeheuerlich, dass die teilweise absurden Fälle, in denen in den letzten Jahren Maßnahmen verhängt wurden, nicht überprüft werden sollen.“ Besonders seit dem Mord an einer Frau durch einen psychisch kranken Mann am Wiener Brunnenmarkt 2016 waren die Einweisungen stark angestiegen. Waren im Jahr 2001 noch 269 Menschen untergebracht, so stieg die Zahl bis zum Jahr 2019 auf 618. In Zukunft soll etwa ein Täter, der Menschen während eines psychotischen Schubs mit dem Umbringen bedroht, nur noch eingewiesen werden, wenn er gleichzeitig als besonders gefährlich eingestuft wird.

Ebenfalls reformiert werden die Einweisungen für gefährliche Rückfallstäter. Solche kamen seit den 90ern so gut wie nicht mehr vor. Das Justizministerium ging 2019 von „vier oder weniger“ Untergebrachten aus. Nun sollen terroristische Wiederholungstäter als gefährliche Rückfallstäter eingestuft und über die Dauer ihrer Haftstrafe hinaus für maximal zehn Jahre eingewiesen werden können. Das würde etwa jemanden betreffen, der nach einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung auch noch Mitglied in einer terroristischen Vereinigung wird. Der Attentäter von Wien wäre allerdings nicht darunter gefallen.