“Schlage dir den Kopf mit dem Baseballschläger ein”

43-Jähriger bedrohte Nachbarn und wütete gewaltsam gegen Polizisten. Nun zog das Gericht entsprechende Konsequenzen.
Feldkirch Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch führt Gerichtspsychiater Reinhard Haller die Lebensgeschichte des 43-jährigen Betroffenen aus. Bereits seine Mutter war psychisch vorbelastet, in der Schule zeigten sich im Kindesalter auch bei dem Buben entsprechende Anzeichen. Später kamen noch Drogensucht und schwierige familiäre Verhältnisse dazu. Schlussendlich brachte es der gebürtige Tiroler auf acht Vorstrafen und hielt sich zehn Jahre im Maßnahmenvollzug auf. Früher hieß dieser „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, nun wurde er in „Forensisch therapeutisches Zentrum“ umbenannt. Von der Ausrichtung ist es gleichgeblieben: Sicherheit, Therapie und geschlossene Unterbringung für gefährliche, psychisch Kranke.
Wahnvorstellungen
Im Mai dieses Jahres klingelte der allein wohnende Pensionist mitten in der Nacht bei seinem Nachbarn im Vorarlberger Unterland an der Türe. Der Nachbar öffnete. Vor ihm stand der an paranoid halluzinatorischer Schizophrenie Leidende mit starrem Blick und sagte: „Ich schlage dir den Kopf mit dem Baseballschläger ein, aber zuvor vergewaltige ich noch deine Tochter“. Der Nachbar schob den Drohenden, der laut schrie und herumfuchtelte, hinaus und schloss die Türe wieder. Wenig klingelte es nochmals und wieder fielen Drohungen wie „zerhacken“ und „vergewaltigen“. Dann kam die Polizei, doch die wilden Szenen gingen weiter.
Weitere Attacken
Die Beamten brachten den Mann ins Landeskrankenhaus Rankweil, wo er um sich schlug, in den Garten flüchten wollte und einem Pfleger einen Stuhl nachwarf. Erst mehreren Polizeibeamten gelang es, den wild um sich Schlagenden und Tretenden ruhig zu stellen. Bei dem Einsatz kam es zu leichteren Verletzungen und wieder Drohungen: „Ihr Bullenschweine, ich schlitze euch auf“.
Heute tut es dem Betroffenen leid, wenngleich er sich nur teilweise erinnern kann. Er hat acht Vorstrafen und verbrachte bereits zehn Jahre in einer Anstalt. Inwieweit es gelingt, den Patienten wieder so weit zu stabilisieren, dass er ein annähernd normales Leben führen kann, ist ungewiss, weshalb die Einweisung auf vorerst unbestimmte Zeit ausgesprochen wird. Damit ist der Mann einverstanden, nur einen Wunsch hat er: Er möchte in Rankweil bleiben. Das Urteil ist rechtskräftig.