Polen soll täglich eine Million Euro zahlen

Justizreform: Europäischer Gerichtshofs verhängt Strafzahlung.
luxemburg Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes vom Mittwoch die Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen. Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Keine Verzögerung
Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen “schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden” von der Rechtsordnung der Europäischen Union und der Werte, auf denen diese Union beruhe (…), abzuwenden, ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere. Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet. “Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein”, hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen kritisiert. Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sprach hingegen von einer Aggression gegen Polen und von einem “juristischen hybriden Krieg”.
Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Zudem wurde das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen. Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitete zuletzt aber weiter alte Fälle ab. Die Kammer galt als das Herzstück der von der rechtsnationalen Regierung initiierten Justizreformen; sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.