Verstöße gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn und Polen.
luxemburg Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, „mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten“, argumentiert die EU-Kommission. Die EuGH-Richter gaben ihr nun recht.
Macht des Justizministers
Auch gegen Polen fiel am Dienstag ein Urteil: Der EuGH erklärte eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig. Demzufolge verstößt es gegen EU-Recht, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann. Die Regelung führe dazu, dass die Richter während der Dauer ihrer Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügten, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse.