Strengere Einreiseregeln

Ohne 2Gplus oder Booster droht Quarantäne. Es gibt aber Ausnahmen.
wien Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Coronavirusvariante. Die neue Verordnung tritt am kommenden Montag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium Freitagabend mit. Nach Österreich dürften dann künftig nur Reisende, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder seinen Booster nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen. Die Verordnung lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor.
Personen, die in Heimquarantäne müssen, können sie erst beenden, wenn sie nach der Einreise einen PCR-Test machen und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Anmeldung durch eine Pre-Travel-Clearance verpflichtend. Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten droht auch ihnen eine zehntägige Quarantäne. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance ist dann verpflichtend.
Schwangere ausgenommen
Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests beziehungsweise der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Dafür brauchen sie ein ärztliches Attest. Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Für Pendlerinnen und Pendler gilt ebenso eine Ausnahmeregelung. Bei ihnen bleibt die 3G-Regel aufrecht: Betroffene müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Als Pendler gelten nach bisheriger Rechtslage Menschen, die regelmäßig aus beruflichen Zwecken, für Schule, Studium, aus familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen.
Ergänzend zu den Einreisebestimmungen werden auch Angola, Sambia und Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf österreichischen Flughäfen. „Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). „Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken.“
„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich.“